Neue Verpflichtung zur Annahme bargeldloser Zahlungen

Neue Verpflichtung zur Annahme bargeldloser Zahlungen

Seit Beginn dieses Jahres gilt in der Slowakei das Gesetz zur Beschränkung von Barzahlungen. Dieses verbietet unter Unternehmern Barzahlungen über 5.000 Euro und unter natürlichen Personen, die keine Unternehmer sind, Barzahlungen über 15.000 Euro. Die Verpflichtung zur Annahme bargeldloser Zahlungen auch für Kleinunternehmer tritt am 1. März in Kraft und betrifft etwa 117.000 Kleinunternehmer. Sie müssen sich Geräte zur Zahlungsannahme anschaffen, entweder in Form von Kartenterminals oder Lösungen über QR-Codes.

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Jana Hrbeková, Foto: TASR

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