Gesetz zur Gehaltserhöhung verfassungswidrig

Gesetz zur Gehaltserhöhung verfassungswidrig

Höhere Gehälter für Krankenschwestern würden die Betreiber privater und nichtstaatlicher Gesundheitseinrichtungen in ihrer Existenz gefährden. Dies ist einer der Hauptgründe für den Beschluss des Verfassungsgerichts, dass jenes Gesetz, das den Krankenschwestern eine Gehaltserhöhung verspricht, verfassungswidrig sei. Wenngleich dieses bereits im Juni aufgehoben worden war, hat das Gericht die Begründung dafür erst dieser Tage veröffentlicht.

Die Zusicherung des Gesetzes über die höheren Gehälter hatten sich die Krankenschwestern noch während der Amtszeit der vorigen Regierung erkämpft, letztes Jahr wurde es vom Parlament beschlossen. Der erste Vizegeneralanwalt Ladislav Tichý griff es jedoch in der Folge am Verfassungsgericht an. Er befand, dass es Privatunternehmer zu Gehaltserhöhungen nötige und darüber hinaus nicht realisierbar sei, weil den Krankenhäusern schlicht das Geld dafür fehle. Des weiteren wandte er ein, dass es die Betreiber der Gesundheitseinrichtungen in finanzielle Schwierigkeiten bringe. Das Verfassungsgericht gab Tichý in diesen Punkten recht. Den Eingriff in das Eigentum nichtstaatlicher Gesundheitsdienstleister befinde das Gericht als  die Grundlage seiner Entscheidung, heisst es im Beschluss.

Vertreter der Krankenschwestern wollten zum Beschluss noch keine Stellung nehmen. Die Vorsitzende ihrer Gewerkschaft, Monika Kavecká, erklärte, dass man letzteren zuvor gründlich studieren wolle. Ähnlich reagierte man auch seitens des Gesundheistministeriums. „Ministerin Zvolenská wird unmittelbar nach Erhalt und Studium des Beschlusses eine Arbeitssitzung einberufen“, heißt es von der Sprecherin des Ministeriums, Zuzana Čižmáriková.

Die slowakischen Krankenschwestern kämpfen bereits seit zwei Jahren für höhere Gehälter. Ihr durchschnittliches Bruttogehalt bewegt sich laut einer aktuellen Erhebung um 694 Eur, einschließlich Prämien und Zulagen für Überstunden, was sie als einen zu niedrigen Verdienst für ihre Arbeit betrachten.

 

Quelle: Pravda

Jürgen Rendl

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