Die Slowakei führt eine neue Gesellschaftsform ein. Die sogenannte einfache Aktiengesellschaft wendet sich vor allem an Jungunternehmer. Um eine dieser Gesellschaften zu gründen reicht ein Euro. Um in der Slowakei eine Firma ins Leben zu rufen, ist häufig ein Anwalt oder ein Berater nötig. „Die Gesetze einzuhalten ist schwieriger als das Unternehmen selbst am Laufen zu halten", meint Pavol Kabát vom Startup Orderlord:
„In der Slowakei ändert sich die Gesetzgebung ziemlich häufig. Uns hilft die Mutter eines Kollegen. Sie ist Anwältin. Außerdem könnte ich nicht von mir behaupten, dass ich verstehen würde, ob alles so ist, wie es sein sollte."
Bei der „einfachen Aktiengesellschaft" soll es vor allem um einen geringeren Verwaltungsaufwand gehen. Premier Robert Fico:
„Derjenige, der ein Unternehmen gründen will, soll nicht gleich dem Druck ausgesetzt werden, eine komplizierte Rechtsform eines Unternehmens wie eine normale Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu schaffen."
Mit einem Euro kann man die einfache Aktiengesellschaft gründen, der kann auf einhundert Aktien übertragen werden. Die Aktien können einfach unter denen, die das Unternehmen betreiben, und einem Investor aufgeteilt werden. Mitgründer des Startups The Spot Ivan Debnár:
„So wird etwas ins Handelsgesetz eingeführt, das den Investor und seine Beziehung zum Unternehmer schützt. Wir nähern uns dem an, woran Investoren in ganz Europa, auf der ganzen Welt gewöhnt sind."
Um die „einfache Aktiengesellschaft" einzuführen wird das Handelsgesetz geändert. Bis Ende Juni sollte das Justizministerium einen Entwurf für die Novelle vorbereiten.
Quelle: RTVS