Die Vereinigung der Fuhrunternehmer der Slowakei ČESMAD Slovakia ist gegen den Geltungsbereich des deutschen Gesetzes zum Mindestlohn für ausländische Transporteure. Sie meint, dass das Gesetz nicht völlig im Einklang mit der EU-Legislative sei. In Deutschland gilt seit dem ersten Januar ein Mindestlohn in einer Höhe von 8,50 Euro pro Stunde. Diese Summe betrifft laut dem Gesetz alle Arbeiter, die ihre Tätigkeit in Deutschland ausüben, ungeachtet dessen, ob sie Angestellte einer deutschen oder ausländischen Firma sind. Der Regel unterliegen auch ausländische Angestellte, die nur zeitweilig in Deutschland sind. Den deutschen Mindestlohn müssen auch slowakische Firmen ihren Arbeitnehmern zahlen, wenn sie sie für eine Arbeit nach Deutschland schicken. Besonders betrifft dies vor allem Speditionsfirmen. Der Generalsekretär von ČESMAD Slovakia Pavol Reich informierte, dass sie mit ausländischen Vereinigungen zusammenarbeiten und eine Änderung des Gesetzes durchsetzen wollen. Er sagte: „Das Gesetz hat deutliche negative Auswirkungen auf slowakische Transportunternehmen und greift in das slowakische innerstaatliche Rechtssystem ein. Für slowakische Spediteure bedeutet es eine unzählbare Kostenerhöhung." Ihm zufolge könne man diese Kosten nicht decken, wenn das Fahrgeld nicht erhöht werde. Für höhere Preise müssen die slowakischen Firmen jedoch mit deutschen Kunden kämpfen. Außerdem müssen die Firmen eine Evidenz über ihre Fahrer führen, die auf deutschem Gebiet ihre Arbeit ausüben. Dies gilt zeitweilig nur für solche Fahrer nicht, die nur durch Deutschland durchfahren.
Die Vereinigung ČESMAD forderte ihre Mitglieder auf, das Gesetz einstweilen einzuhalten, um hohe Strafen zu vermeiden. Diese sollen sich auf 500 000 Euro belaufen, wenn der Mindestlohn nicht ausgezahlt wird, bei einer fehlenden Evidenz auf 30 000 Euro. Zugleich empfiehlt ČESMAD jedoch auch, von den deutschen Kunden höhere Preise für den Verkehr zu verlangen, die den erhöhten Kosten angepasst werden.
Die Slowakei erwog, bei der Europäischen Kommission Beschwerde einzureichen. Diese begann jedoch bereits zu untersuchen, ob das Gesetz im Einklang mit dem europäischen Recht ist, daher sei eine Beschwerde laut des Arbeitsministeriums nicht nötig. Ressortsprecherin Veronika Husárová informierte: „Nun warten wir auf das Verdikt der Kommission. Wenn sie unsere Meinung bestätigt, aber Deutschland dies nicht befolgen wird, geht die Kommission vor den Europäischen Gerichtshof."
Quelle: SITA