Verlorene Staatsbürgerschaft kann wieder zurückgewonnen werden

Verlorene Staatsbürgerschaft kann wieder zurückgewonnen werden

Am 1. Februar ist die Anordnung des Innenministeriums über die Erteilung der slowakischen Staatsbürgerschaft aus Sondergründen in Kraft getreten. Das bedeutet, dass diejenigen Menschen, die die slowakische Staatsbürgerschaft aufgrund des bestehenden Gesetzes verloren hatten, diese nun wieder zurückgewinnen können.

Um wieder zu einem slowakischen Bürger zu werden, muss man einen schriftlichen Antrag persönlich im Bezirksamt, in einer diplomatischen Mission oder einem Konsulat der SR einreichen. Die Antragsteller müssen jedoch vorher bei der Fremdenpolizei ihren Aufenthalt auf dem Gebiet der Slowakei registrieren lassen.

Die neue Anordnung des Innenministeriums ermöglicht es ehemaligen slowakischen Staatsbürgern, die die Staatsangehörigkeit nach dem 1. Januar 1993 verloren, um diese erneut anzusuchen. Bei der Entscheidung werden die Behörden die Gründe in Betracht nehmen, die zum Verlust der Staatsbürgerschaft führten. Beurteilt werden dabei auch die Weise und Bedingungen, unter denen der Antragsteller einen fremden Pass erwarb.

Das bis heute gültige Gesetz über die Staatsbürgerschaft verabschiedete im Juli 2010 die erste Regierung Fico. Das Kabinett reagierte damit auf eine Verordnung der neuen konservativen Regierung Ungarns, die beschlossen hatte, dass auch im Ausland lebende Personen ungarischer Nationalität die ungarische Staatsbürgerschaft annehmen können. Die Maßnahme gilt für alle Neuanträge auf andere Staatsbürgerschaften. Wer aber bis zum 17. Juli 2010 eine doppelte Staatsbürgerschaft besaß, kann diese auch behalten. Damit wurde vor allem der Status von Exilslowaken geschützt, die nach dem August 1968 die Tschechoslowakei verließen und in anderen europäischen Staaten aufgenommen wurden. Viele von ihnen beantragten nach der Samtenen Revolution 1989 wie auch der staatlichen Trennung von Tschechien zu Beginn 1993 die Staatsbürgerschaft der neuentstandenen Slowakischen Republik. Aufgrund des Gesetzes verloren bis heute 984 Menschen den slowakischen Pass.

In den vergangenen Jahren gab es mehrere Versuche, die Rechtsnorm zu mildern, jedoch ohne Erfolg. Mit dem aktuellen Gesetz beschäftigte sich auch das Verfassungsgericht der SR, das aber nicht imstande war zu entscheiden, ob dieses verfassungswidrig ist oder nicht. Um eine Milderung des Gesetzes bemüht sich nun auch das Innenministerium. Eine Gesetzesnovelle wurde jedoch bis heute nicht vorgelegt.

Quelle: TASR


Ľubica Tvarožková, Foto: TASR

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