Finanzministerium legt Defizithaushalt vor

Finanzministerium legt Defizithaushalt vor

Die slowakische Regierung hat ihren Finanzminister am Mittwoch (23.9.) beauftragt, einen Staatshaushaltsentwurf ohne ausgeglichenen Saldo auszuarbeiten, was dem Verfassungsgesetz zur Haushaltsverantwortung widerspricht. Das Finanzministerium gefährdet mit diesem Vorgehen die Gültigkeit des künftig verabschiedeten Haushaltsplans, da das gewählte Vorgehen das Risiko einer Klage vor dem Verfassungsgericht birgt. Dies stellte der Rat für Haushaltsverantwortung in Reaktion auf den Kabinettsbeschluss fest.

Die Regierung beruft sich auf eine Ausnahme vom Gesetz über die Schuldenbremse. Sie argumentiert, dass es das Gesetz erlaubt, einen Haushalt mit Defizit aufzustellen, wenn die unerwarteten Ausgaben des Staates drei Prozent des BIP übersteigen. Dazu gehören beispielsweise Verteidigungsausgaben oder Ausgaben aufgrund von Naturkatastrophen. Nach Ansicht des Rates für Haushaltsverantwortung sei das Argument der Regierung für die Anwendung dieser Ausnahmeregelung derzeit unbegründet und tendenziös. Aus den vorgelegten Unterlagen geht laut dem Rat nicht hervor, wie das Finanzministerium mit dem Urteil des Verfassungsgerichts vom Juni dieses Jahres verfahren ist. Das Gericht betont darin, dass der Sinn der Ausnahme vom Schuldenbremsengesetz darin bestehe, Spielraum für Ausgaben aus öffentlichen Mitteln zu schaffen, wenn plötzlich unerwartete Umstände eintreten, auf die man sich nicht vorbereiten konnte. Nach Ansicht des Rates überschreiten die von der Regierung genannten Ausgaben die Grenze von drei Prozent des BIP um nur 286 Millionen Euro, und dies ausschließlich aufgrund der Einbeziehung der gesamten Verteidigungsausgaben, des gesamten Beitrags zum EU-Haushalt und der gesamten Kofinanzierung aus EU-Fonds.

Die durch ein Verfassungsgesetz vorgeschriebene Regierungsverpflichtung, einen ausgeglichenen Budgetentwurf vorzulegen, dient laut dem Rat dazu, das Ausmaß des Problems untragbarer öffentlicher Finanzen aufzuzeigen. „Auch wenn das Parlament nicht unbedingt einen ausgeglichenen Haushalt verabschieden muss, sollte es doch klare Bestrebungen zeigen, den derzeit untragbaren Zustand im Vergleich zum Vorjahr zu verbessern“, fügte der Rat hinzu.

Nach Ansicht der Opposition ist die Regierung verpflichtet, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. „Wenn die Regierungskoalition wirklich glaubt, sie könne das Verfassungsgesetz umgehen und dem Nationalrat einen Defizithaushalt vorlegen, werden wir dies vor dem Verfassungsgericht anfechten“, erklärt der Vorsitzende der Partei SaS Branislav Gröhling. Der Rat für Haushaltsdisziplin weist darauf hin, dass das Verfassungsgericht den Haushalt für ungültig erklären könnte, falls es die Argumente der Regierung nicht anerkennt.

Quelle: TASR, STVR

Jana Hrbeková, Foto: TASR

Živé vysielanie ??:??

Práve vysielame