Streit um die Schuldenbremse

Streit um die Schuldenbremse

Die Slowakei verschuldet sich immer stärker und das hat inzwischen nicht nur wirtschaftliche, sondern auch politische Folgen. Ende 2025 erreichte die öffentliche Verschuldung der Slowakei 61,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Das war der höchste Wert in der Geschichte des Landes. Damit liegt er deutlich über jener Grenze, die durch die sogenannte Schuldenbremse vorgesehen ist. Diese verfassungsrechtlich verankerte Begrenzung soll die Slowakei vor einer übermäßigen Verschuldung schützen und die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen auch mittels Sanktionen sichern. Da die Staatsverschuldung inzwischen die höchste Sanktionsstufe erreicht hat, sieht das Verfassungsgesetz über die Haushaltsverantwortung mehrere strenge Maßnahmen vor. Dazu gehören unter anderem ein ausgeglichener Haushalt und ein erneutes Vertrauensvotum im Parlament. Ministerpräsident Robert Fico (Smer-SD) zeigte sich bisher allerdings nicht bereit, diese in der Verfassung festgelegten Regeln in dieser Form umzusetzen. Damit ist aus einer fiskalischen Regel ein verfassungsrechtlicher und politischer Konflikt geworden. Ficos Vorgehen wird nicht nur von der Opposition, sondern auch vom Rat für Haushaltsverantwortung kritisiert. Dieses unabhängige Gremium überwacht seit mehreren Jahren die Entwicklung der slowakischen Staatsfinanzen.

Der Premier stützt seine Haltung auf die sogenannte Ausweichklausel, die ebenfalls im Verfassungsgesetz zur Haushaltsverantwortung verankert ist. Sie ermöglicht es, die strengsten Sanktionen der Schuldenbremse in bestimmten Ausnahmefällen nicht anzuwenden, etwa bei Finanzkrisen, Naturkatastrophen oder bei der Erfüllung internationaler Verpflichtungen, sofern die damit verbundenen Ausgaben mehr als drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts erreichen. Fico rechnet zu solchen Ausgaben jedoch auch regelmäßige Zahlungen der Slowakei an die Haushalte internationaler Organisationen, in denen das Land Mitglied ist. Der Rat für Haushaltsverantwortung hält solch eine Auslegung für problematisch. Er weist darauf hin, dass sie bisher nicht durch relevante Daten belegt sei und einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen könne. Dem Rat zufolge sei gerade ein außergewöhnlicher und unerwarteter Anstieg der Staatsausgaben die Grundvoraussetzung dafür, dass die Ausweichklausel überhaupt aktiviert werden kann. Die bloße Existenz von Verteidigungsausgaben oder von Ausgaben zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen bedeute daher nicht automatisch, dass der Staat die Sanktionen der Schuldenbremse umgehen dürfe.

Besonders deutlich wandte sich der Haushaltsrat gegen die mögliche Einbeziehung regelmäßiger Zahlungen in den EU-Haushalt unter außerordentliche Ausgaben. Eine solche Interpretation wäre nach Ansicht des Rates „völlig absurd“ und so betont er, dass die Ausweichklausel eng und im Einklang mit dem ursprünglichen Zweck des Gesetzes ausgelegt werden müsse. Sie sei für wirkliche Ausnahmesituationen gedacht, die außerhalb der Kontrolle des Staates liegen, nicht aber dafür, die Regeln der Haushaltsdisziplin zu relativieren.

Quelle: STVR, Tageszeitung Pravda


Juraj Pavlovič, Foto: TASR

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