Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben am Mittwoch (29.4.) in Straßburg über die Haushaltsentlastung abgestimmt – also die endgültige Zustimmung des Europäischen Parlaments zur Ausführung des EU-Haushalts für das Jahr 2024. In Übereinstimmung mit dem Berichtsentwurf des Haushaltskontrollausschusses CONT, der in fünf Punkten auch die Slowakei betraf, stimmten die Europaabgeordneten für die Entlastung und im Punkt 109 auch für die Empfehlung, dass die Europäische Kommission ein Rechtsverfahren einleiten solle, das zum Einfrieren der EU-Gelder für die Slowakei führen könnte. Die Europäische Kommission wird den Beschluss des Europäischen Parlaments als politisches Signal zur Kenntnis nehmen, muss sich jedoch nicht wörtlich daran halten.
Der Ausschuss CONT wies in seinem Bericht vor der Abstimmung darauf hin, dass die Europäische Kommission im Mai letzten Jahres beschlossen hatte, die Finanzhilfen für die Slowakei um über 1,2 Millionen Euro zu kürzen. Sie tat dies, da die Slowakische Republik „die Unstimmigkeiten“ im Bereich der nachlassenden Bekämpfung von Korruption, Betrug und Interessenkonflikten, die den finanziellen Interessen der EU schaden, nicht behoben habe.
Über den Kernpunkt 109 wurde in vier Teilen abgestimmt. Im ersten Teil stellte der Ausschuss fest, dass die Slowakei im Jahr 2024 eine Reihe von Änderungen des Strafgesetzbuchs verabschiedet hatte, darunter die Abschaffung spezialisierter Antikorruptionsbehörden, der Nationalen Kriminalagentur und der Sonderstaatsanwaltschaft, was zu Verzögerungen bei den Ermittlungen und zu einem deutlichen Rückgang der Anzahl von Ermittlungen in Korruptionsfällen führte. Im zweiten Teil nahmen die Abgeordneten „mit Besorgnis“ den Plan der slowakischen Regierung zur Kenntnis, das Amt für den Schutz von Hinweisgebern durch eine Einrichtung zu ersetzen, deren Leiter vom Parlamentspräsidenten ernannt werden soll. Dies stelle eine Gefahr der Politisierung des Amtes dar, eine Verringerung des Schutzes von Hinweisgebern und eine Einschränkung der Kontrolle, wie die Regierung mit EU-Mitteln umgeht. Im dritten Teil wies der Ausschuss darauf hin, dass die Entwicklungen in der Slowakei ein „erhöhtes, erhebliches Risiko für die ordnungsgemäße finanzielle Verwaltung des Unionshaushalts“ darstellen. Im letzten Teil dieses Punktes erinnerten die Abgeordneten daran, dass frühzeitige Maßnahmen mit einer teilweisen Aussetzung der EU-Mittel möglich sind, wenn Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit festgestellt werden, die ein ernsthaftes Risiko für die ordnungsgemäße finanzielle Verwaltung des EU-Haushalts darstellen. Der Ausschuss forderte die Europäische Kommission daher auf, den ersten Schritt im Rahmen des Konditionalitätsmechanismus zu unternehmen und ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.
Die Abgeordneten wiesen auch auf die Mission des CONT-Ausschusses in Bratislava im Mai 2025 und die „unbegründeten“ Äußerungen des slowakischen Ministerpräsidenten und der Mitglieder des Nationalrats sowie auf Drohungen gegen den Leiter der Delegation des Europäischen Parlaments hin. Im Bericht hieß es, dass solche Vorfälle ein Zeichen für ein sich verschlechterndes rechtsstaatliches Umfeld und Risiken für die finanziellen Interessen der EU seien.
Der CONT-Ausschuss äußerte in dem vorgelegten Dokument seine Besorgnis über die Vielzahl von Betrugsvorwürfen im Zusammenhang mit EU-finanzierten Pensionen. Nach Ansicht der Abgeordneten sollte die Europäische Kommission einzelne Projekte einschließlich der Nutzung von Pensionen einer Prüfung unterziehen, um einen weiteren Missbrauch von EU-Mitteln zu verhindern.
Der slowakische Staatspräsident Peter Pellegrini betrachtet die Empfehlung des Europäischen Parlaments als politisch motivierte Maßnahme. Er sieht in diesem Schritt einen Versuch, die Slowakei für bestimmte Standpunkte der slowakischen Regierung zu „bestrafen“. „Ich bin fest davon überzeugt, dass eine solche Abstimmung letztendlich nicht erfolgreich sein wird und dass die EU unsere EU-Fördermittel nicht einfriert“, erklärte das Staatsoberhaupt in einer Stellungnahme.
Quelle: TASR