Im Zuge der wirtschaftlichen Konsolidierung hat die slowakische Regierung u.a. auch den 8. Mai als arbeitsfreien Tag gestrichen. Er bleibt jedoch ein Feiertag, es ist der Tag des Sieges über den Faschismus. Die Angestellten haben Anspruch auf eine 100-prozentige Feiertagszulage. Ob Betriebe arbeiten oder nicht, ist eine Ermessensfrage, die slowakeiweit und brachenübergreifend für Irritationen sorgt. Wo einerseits die Senkung von Produktivitätsausfällen durch Feiertage für mehr Ertrag sorgen soll, entstehen durch die Feiertagsvergütung andererseits Kosten für die Arbeitgeber. Es bleibt neben organisatorischen Unklarheiten die Frage: Woher sollen sie das Geld dafür nehmen? Gerade Betriebe in öffentlicher Trägerschaft – wie etwa Schulen – bilden hier keine Ausnahme.
Am 8. Mai erhalten die Lehrkräfte entweder eine zusätzliche Vergütung oder Sonderurlaub. Die Schulleiterinnen und -leiter sind noch unsicher, welche Option sie wählen sollen. Eltern von Lernenden mehrerer Schulen wissen wiederum noch nicht, was an diesem Tag mit der Betreuung ihrer Kinder geschehen soll. Beide Lösungen seien nicht ideal, so Betroffene. Monika Strnková, Direktorin der Podtatranská-Grundschule in Poprad, sagt: „Wir haben beschlossen, am 8. Mai in unserer Schule ganz normal zu arbeiten, wie an einem normalen Tag.“
Erika Drgoňová, Schulleiterin der Ostredková-Grundschule in Bratislava, meint: „Ich kann noch nicht richtig und gerecht entscheiden. Selbst die Eltern haben darüber noch keine Klarheit. Die Schule verfügt ja nicht über separate Mittel dafür. Es würde sich um ein Drittel des Geldes handeln, das eigentlich für Leistungsprämien vorgesehen ist.“
Das Geschlossenhalten der Schulen ist für viele das Mittel der Wahl, um in einer ohnehin angespannten Finanzierungslage nicht noch Feiertagszuschläge zahlen zu müssen und das Geld lieber in die Weiterentwicklung der Bildungseinrichtungen zu investieren. Dazu der Bildungsminister Tomáš Drucker (Hlas-SD): „Die Schulen haben das Geld dafür. Und alternativ können sie eine Ersatzfreistellung geben, zum Beispiel während der Ferien. Dafür müssen keine Zuschläge gezahlt werden.“
Einem Arbeitnehmer kann die Arbeit wie an einem regulären Arbeitstag angeordnet werden, ein Urlaubstag muss an diesen Tagen nicht extra gewährt werden, sagt eine Durchführungsbestimmung des Ministeriums. Kollidiert das aber damit, dass die Kinder frei bekommen, können bzw. müssen die Eltern bei ihrem Arbeitgeber Urlaub beantragen. Wer ein Kind unter elf Jahren hat, könne laut Sozialversicherungsträger hierfür Krankentagegeld beantragen.
Laut Arbeitsgesetzbuch haben Arbeitnehmer, die an einem Feiertag arbeiten, Anspruch auf einen Zuschlag von mindestens 100 Prozent ihres Stundenlohns. Die Regierung hat allerdings nicht hinzugefügt, dass diese Feiertage im Sinne des Arbeitsgesetzbuchs nicht als Feiertage gelten. Der Rat für verantwortliches Wirtschaften hatte ursprünglich geschätzt, dass die insgesamt drei abgesagten Feiertage (8. Mai, 15. September und 17. November) und die Möglichkeit von geöffneten Verkaufsstellen während der Feiertage dem Haushalt etwa 45 Millionen Euro einbringen würden. Nunmehr verpuffe diese Konsolidierungsmaßnahme, meint der Wirtschaftswissenschaftler Martin Šuster, der selbst dem Rat angehört, und rechnet mit deutlich weniger – nur etwa 15 Millionen.
Quelle: Správy STVR, Denník N