In der Slowakei fehlt nach wie vor eine klare Gesetzgebung, die es ermöglichen würde, die im Voraus geäußerten Wünsche von Patienten am Lebensende umzusetzen. Darauf weist die gemeinnützige Organisation Viaticus hin, deren Ansicht nach eine klare gesetzliche Regelung sowohl den Angehörigen als auch dem medizinischen Personal helfen würde. Das Gesundheitsministerium plant derzeit keine Änderungen.
Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, das sicherstellen soll, dass der Wille des Patienten respektiert wird. Insbesondere geht es darum, welche Behandlungen er in Zukunft wünscht und welche er ablehnt. Dabei soll eine unnötige Verlängerung des Sterbeprozesses vermieden werden können. Die Patientenverfügung wird dabei im Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin geregelt, dem auch die Slowakei beigetreten ist. Bislang fehlt allerdings eine genauere Regelung in der slowakischen Gesetzgebung. Die Leiterin von Viaticus Jana Červenáková erklärt dazu: „Das würde jedem Beteiligten zugutekommen – dem Patienten, damit er nicht leiden muss, der Familie, damit sie nicht vor schweren Entscheidungen steht, aber auch dem medizinischen Personal, damit es weiß, dass es in rechtlich unanfechtbaren Bedingungen arbeitet.“
Der Oppositionsabgeordnete und Mitglied im Parlamentsausschuss für Gesundheitswesen Marek Krajčí (Slovensko – Za ľudí) ist ebenfalls überzeugt, dass die Patientenverfügung im Gesetz verankert sein sollte: „Wir sprechen hier nicht von Sterbehilfe, denn das ist etwas ganz anderes. Wir sprechen von Situationen, von Grenzfällen, in denen ein Mensch beispielsweise keine Wiederbelebung wünscht, weil er sich beispielsweise im Endstadium seiner Krankheit befindet.“
Das Gesundheitsministerium behauptet, dass die Einführung von Patientenverfügungen momentan nicht auf dem Plan gesetzgebender Aufgaben des Ressorts stehe. Gesundheitsminister Kamil Šaško (Hlas-SD) sei jedoch bereit, darüber zu diskutieren. Allerdings sollte die Debatte zu diesem Thema seiner Ansicht nach nicht von Politikern ausgehen, sondern von Experten.
Quelle: STVR