Regierung will Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten erhöhen

Regierung will Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten erhöhen

Das Innenministerium hat bei einer Auswärtssitzung der Regierung am Mittwoch (25.3.) einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten vorgestellt. Das Ministerium schlug zudem vor, bestimmte Verstöße mit Arbeitsauflagen zu ahnden. Kritiker des Entwurfs sprechen von Mängeln bei den Sanktionen und einer weiteren Belastung für die Geldbörsen der Bürger.

Künftig werden die Bußgelder um dutzende Euro höher ausfallen. Betroffen ist eine breite Palette von Ordnungswidrigkeiten, unter anderen auch der Besitz und Konsum von psychotropen Substanzen.

Das Ministerium argumentiert, dass die Höhe der Bußgelder in einigen Fällen seit Jahrzehnten unverändert ist. Gleichzeitig wolle man auf die Inflation und die steigende Zahl von Ordnungswidrigkeiten reagieren. Deren Zahl nahm zu, nachdem die Regierung 2024 das Strafgesetzbuch novelliert hatte und mehrere Straftaten in Ordnungswidrigkeiten umgewandelt wurden.

Nach Berechnungen des Ministeriums dürfte das neue Gesetz keine Auswirkungen auf den Haushalt haben. Die höheren Einnahmen aus der Bußgelderhebung wird die Einführung von Sanktionen in Form von geringfügigen gemeinnützigen Arbeiten ausgleichen. Diese können die Behörden anstelle von Bußgeldern im Umfang von 20 bis 150 Stunden verhängen. Für Jugendliche beträgt das Maximum 75 Stunden. „Die neue Sanktion ermöglicht es, die individuellen Möglichkeiten der Täter zu berücksichtigen“, erklärte der Sprecher des Innenministeriums Matej Neumann.

Die Opposition kritisiert, dass die Bußgelderhöhung in Zeiten einer schlechten Wirtschaftslage und Konsolidierung der öffentlichen Ausgaben eine zusätzliche Belastung für die Bürger darstellt. Auch das Investitionsressort stimmte dem Wortlaut des Entwurfs nicht zu. Investitionsminister Samuel Migaľ wies insbesondere auf Mängel bei den alternativen Strafen hin: „In der aktuellen Fassung ist die Sanktion sehr weit gefasst, sodass sie auch gegen eine Person verhängt werden kann, die in der Lage und möglicherweise auch bereit ist, eine Geldstrafe zu zahlen.“

Laut dem Sprecher des Innenministeriums ist das Ziel des Vorschlags, Ordnungswidrigkeitsverfahren effizienter zu gestalten und sicherzustellen, dass die Sanktionen einen ausreichend erzieherischen, repressiven und präventiven Charakter haben. Der Entwurf wurde von der Regierung gebilligt und wird nun dem Parlament vorgelegt. Nach den Plänen des Ministeriums soll die Novelle am 1. Juli in Kraft treten.

Quelle: TASR, STVR

Jana Hrbeková, Foto: SITA

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