Regierung schränkt Tanken in der Slowakei ein

Regierung schränkt Tanken in der Slowakei ein

Die slowakische Regierung hat am Mittwoch (18. 3.) eine Verordnung verabschiedet, mit der Maßnahmen zur Begrenzung des Dieselkraftstoffverbrauchs in der Zeit des Ölnotstands ergriffen werden. Dieselkraftstoff darf nur in den Tank und in einen Behälter mit einem Volumen von höchstens 10 Litern getankt werden. Das Tanken ist auf 400 Euro pro Tankfüllung je Fahrzeug begrenzt. Die Unterlagen für das Regierungskabinett wurden von der slowakischen Verwaltung der staatlichen Sachreserven vorgelegt.

Die Beschränkung soll 30 Tage ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Verordnung im Gesetzblatt gelten. „Selbstbedienungstankstellen ohne Personal und Tankstellen, die diese Maßnahme nicht einhalten können, werden geschlossen“, präzisierte die Behörde für Sachreserven im Regierungsdokument. Die Regierung beschränkt zudem vorübergehend den Export von Dieselkraftstoff aus der Slowakei in andere EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Tag der Bekanntgabe der Regierungsverordnung. Die Regierung führt per Verordnung auch eine besondere Preisgestaltung für Dieselkraftstoff an Tankstellen auf dem Gebiet der Slowakei ein, wobei für alle außerhalb des slowakischen Staatsgebiets zugelassenen Kraftfahrzeugkategorien ein gesonderter Dieselpreis festgelegt wird.

Laut Ministerpräsident Robert Fico war der Anlass für die Ergreifung dieser Maßnahmen die Situation an den Tankstellen in der Nordslowakei: „Es ist eine Situation eingetreten, in der im Norden der Slowakei Dutzende Tankstellen buchstäblich leergetankt wurden, da der Preis im Vergleich zu Polen deutlich niedriger ist und es sich für polnische Bürger lohnte bzw. immer noch lohnt, zum Einkaufstourismus in die Slowakei zu kommen und sich hier mit Kraftstoff zu versorgen.“

Fico betonte, dass die verabschiedete Regierungsverordnung vorerst nur 30 Tage gilt, voraussichtlich ab Donnerstag (19. 3.), wenn sie im Gesetzblatt veröffentlicht werden soll. Gleichzeitig kündigte er an, dass die Regierung eine Verlängerung der Geltungsdauer beschließen werde, sollte sich dies als notwendig erweisen.

Die Verordnung enthält auch Ausnahmen von diesen Beschränkungen. Diese betreffen beispielsweise die Polizei, die Armee, die Feuerwehr oder den Rettungsdienst. Das slowakische Wirtschaftsministerium kann durch einen gesonderten Beschluss weitere Fahrzeuge festlegen, für die eine Ausnahme gilt.

Quelle: TASR, STVR

Jana Hrbeková, Foto: TASR

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