Katalin Szili, die Chefberaterin des ungarischen Ministerpräsidenten für Ungarn im Ausland hat in einem offenen Brief an die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen aufgefordert, gegen die jüngste Änderung des slowakischen Strafgesetzes bezüglich der Beneš-Dekrete vorzugehen. Diese Verordnung greift Szili zufolge die Grundlagen des europäischen Rechtssystems an. Das Gesetz stehe in klarem Widerspruch zu Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, in der es um den Schutz der Meinungsfreiheit bei der Aufarbeitung der Vergangenheit und um die staatliche Verantwortung geht.
Die slowakische Regierung respektiere das Vorgehen Ungarns. Wenn es zwischen guten Nachbarn Fragen gebe, ob eine nationale Regelung mit dem EU-Recht vereinbar ist oder nicht, gebe es Mechanismen zur Lösung solcher Fragen. Die Slowakei sehe das Problem jedoch vor allem in der Auslegung der Gesetzesänderung. Diese soll die Verweigerung der Regelungen von Beziehungen nach dem zweiten Weltkrieg regeln. Aus diesem Grund sei die Gesetzesänderung gerechtfertigt.
Der Oppositionsführer Michal Šimečka (PS) hatte im November letzten Jahres darauf hingewiesen, dass es noch heute vorkommen kann, dass das Grundbuchamt oder eine andere staatliche Behörde unter Berufung auf die jahrzehntealten Beneš-Dekrete Grundstücke oder Parzellen enteignet.
Die Beneš-Dekrete waren Verordnungen, die nach dem Zweiten Weltkrieg die gegenseitigen Beziehungen von Nachbarstaaten der Tschechoslowakei regeln sollten. Sie dienten jedoch gleichzeitig auch als Grundlage für die Enteignung von Eigentum und die Vertreibung ethnischer Minderheiten. So wurden etwa Ungarn oder Karpatendeutsche enteignet und vertrieben. Durch die Änderung des Strafgesetzes, die am 11.12. 2025 verabschiedet wurde, ist die öffentliche Leugnung und Infragestellung der sogenannten Beneš-Dekrete strafbar. Ein Verstoß gegen dieses Gesetz wird mit bis zu sechs Monaten Haft geahndet.
Quelle: TASR