Verfassungsgericht setzt Auflösung der Whistleblower-Behörde aus

Verfassungsgericht setzt Auflösung der Whistleblower-Behörde aus

Das slowakische Verfassungsgericht hat die Wirksamkeit des Gesetzes über die Umwandlung der Behörde zum Schutz von Hinweisgebern (ÚOO) in eine neue Behörde ausgesetzt. Dies wurde am Mittwoch (17.12.) in einer geschlossenen Plenarsitzung beschlossen. Der Antrag einer Gruppe oppositioneller Parlamentsabgeordneter wurde in vollem Umfang zum weiteren Verfahren angenommen.

Die Opposition beanstandet in ihrer Klage die mögliche Unvereinbarkeit des Gesetzes mit der slowakischen Verfassung und dem Recht der Europäischen Union, aber auch die Verabschiedung des Gesetzes im Eilverfahren. Die Abgeordneten kritisieren zudem die Verkürzung der Amtszeit der ordnungsgemäß gewählten Vorsitzenden der Behörde sowie Änderungen hinsichtlich der Gewährung und Prüfung des Schutzes für Hinweisgeber.

Das Gesetz über die Behörde zum Schutz von Opfern von Straftaten und Hinweisgebern, das ab dem 1. Januar die bisherige Whistleblower-Behördeersetzen soll, wurde im Dezember vom slowakischen Nationalrat trotz eines Vetos seitens des slowakischen Präsidenten Peter Pellegrini verabschiedet. Die neue Behörde soll sich neben der Agenda der Strafanzeigen auch um die Entschädigung für die Opfer von Straftaten kümmern, die sie vom Justizministerium übernehmen wird. Die Opposition, der Dritte Sektor und die Behörde selbst kritisieren diesen Schritt. Die Einreichung beim Verfassungsgericht wurde auch vom Ombudsmann Róbert Dobrovodský unterstützt. Er befürchtet, dass das Gesetz zu irreversiblen Eingriffen in die Grundrechte und -freiheiten führen könnte. Das Hauptproblem sieht er in einer Bestimmung, die es ermöglicht, den bereits gewährten Schutz eines Hinweisgebers jederzeit zu überprüfen. Laut Dobrovodský führt dies zu einer Unvorhersehbarkeit des Systems.

Das Innenministerium wird sich im Rahmen des Verfahrens vor dem Verfassungsgericht zu dem Gesetz qualifiziert äußern. Der Sprecher des Ministeriums Matej Neumann erklärte dazu: „Es handelt sich vorerst nur um eine Entscheidung über die Aussetzung des Inkrafttretens. Wir sind überzeugt, dass das Verfassungsgericht bestätigen wird, dass das Gesetz in Ordnung ist und in Kraft treten wird.“

Die Whistleblower-Behördebegrüßte die Entscheidung des Verfassungsgerichts, teilte Alexandra Znášiková von der Abteilung für Prävention und Kommunikation mit. Sie fügte hinzu, dass die Behörde von Anfang an auf die problematische Vereinbarkeit dieses Gesetzes mit der Verfassung der Slowakischen Republik und dem Recht der Europäischen Union hingewiesen habe. Generalstaatsanwalt Maroš Žilinka hält die Entscheidung des Verfassungsgerichts für außerordentlich wichtig. Ihm zufolge verhindere sie mögliche negative und irreparable Folgen der neuen Rechtsvorschrift.

Quelle: TASR

Jana Hrbeková, Foto: TASR

Živé vysielanie ??:??

Práve vysielame