Der Rat der Staatsanwälte der Slowakei hat eine „grundlegende Ablehnung und tiefe Besorgnis“ über den Inhalt sowie die Art und Weise der Verabschiedung der jüngsten Novelle im Strafrecht geäußert, die letzte Woche vom Parlament verabschiedet wurde. Dabei weist er auf eine flagrante Verletzung der Grundsätze des Gesetzgebungsverfahrens, die direkte Gefährdung der verfassungsmäßigen Garantien für ein faires Verfahren und die unverhältnismäßigen Eingriffe in die Meinungsfreiheit hin. Der Rat der Staatsanwälte hatte dies in einer Erklärung in Reaktion auf die verabschiedete Novelle zum Strafgesetz bekanntgegeben, mit der auch die Strafordnung geändert wird. Dies teilte der Ratsvorsitzende Stanislav Jakubčík mit. In der Erklärung heißt es, dass bei der Verabschiedung dieser Rechtsnorm keine gesetzlichen Voraussetzungen für ein verkürztes Gesetzgebungsverfahren gegeben waren. Ein solches Vorgehen, bei dem eine Fachdebatte umgangen wird, betrachte der Rat als Willkür. Die Änderungen in der Strafprozessordnung in Bezug auf sogenannte Reumütige sieht der Rat als verfassungswidrigen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz sowie das Recht auf Verteidigung. Die vorgeschlagene Änderung der Beweisaufnahme durch den automatischen Ausschluss von Aussagen kooperierender Personen aufgrund formaler Kriterien stelle einen inakzeptablen Eingriff in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte für die Beweisauswertung dar. Zudem lehnt der Rat der Staatsanwälte grundsätzlich eine Kriminalisierung der Verletzung des Wahlmoratoriums oder der Wahlkampfregeln durch den neuen Straftatbestand der Vereitelung einer Wahlkampagne ab. Derartige Verstöße seien vor allem ein Verwaltungsdelikt, der durch Geldstrafen im Rahmen der Wahlgesetze belangt werden sollte. Beanstandet wird auch der nach Ansicht der Staatsanwälte unzulässige Eingriff in die Redefreiheit und wissenschaftliche Forschung durch die Bestrafung der „Anzweiflung“ historischer Akte, die laut der Erklärung typisch für autoritäre Regime sei und in einer demokratischen Gesellschaft keinen Platz haben dürfe.
Die Oppositionspartei Progresívne Slovensko (PS) hat zwischenzeitlich den Staatspräsidenten Peter Pellegrini aufgefordert, die Novelle zum Strafgesetz ans Parlament zurückzugeben. Wie Parteichef Michal Šimečka erklärte, wolle man sich bezüglich dieser Novelle auch ans Verfassungsgericht wenden: „Der Staat hat sich im Grunde bei der Verfolgung der Mafiosi selbst die Hände gebunden, auch der klassischen aus den 90er Jahren mit den dicken Hälsen. Das bedeutet einen erneuten Boom für das Verbrechen. Ich kenne keine andere Regierung auf der Welt, die im Parlament Maßnahmen beschließen würde, die dem Verbrechen helfen. Da sind wir weltweit ein Unikat. Und ich glaube nicht, dass die Wähler von Smer das wollen.“
In Reaktion auf die verabschiedete Novelle zum Strafgesetz fand am Montag (15.12.) auch eine weitere Protestkundgebung in Bratislava statt, die von der Bewegung erzürnter Frauen und der Jugend gegen Faschismus organisiert wurde.
Quelle: TASR