Energiebeihilfe auch für Parlamentarier

Energiebeihilfe auch für Parlamentarier

Auch die Abgeordneten des slowakischen Nationalrats erhalten die geplante Energiebeihilfe, ihr Ausschluss wäre verfassungswidrig. Dies erklärte Wirtschaftsministerin Denisa Saková (Hlas-SD) am Mittwoch (10.12.). Die Abgeordneten hätten jedoch immer die Möglichkeit, direkt mit ihrem Strom- und Gasanbieter einen Tarifwechsel zu vereinbaren, der nicht durch die Energiebeihilfe kompensiert wird. Dass Abgeordnete, die grundsätzlich nicht zu den Geringverdienern gehören, ebenso Energiebeihilfe erhalten, beruht auf Daten, die das Wirtschaftsministerium von den Strom- und Gasanbietern erhalten hat.

„Es handelt sich um eine Entscheidung zur Ausnahme von Abgeordneten von der Energiebeihilfe, die wir ursprünglich direkt in ein Gesetz umsetzen wollten. Da jedoch kein Konsens erzielt wurde, haben wir sie später in eine Verordnung überführt. Heute erhielten wir eine Stellungnahme des Parlaments, wonach die Regelung nicht in der Verordnung enthalten sein könne und verfassungswidrig wäre. Das bedeutet, dass kein Fehler im System oder in der Berechnung vorliegt. Es ist lediglich so, dass einige Abgeordnete – sei es eine Frau mit zwei Kindern, Abgeordnete mit Kindern und einer Ehefrau im Mutterschaftsurlaub oder Abgeordnete, die bei ihren Eltern mit geringer Rente leben – durch diese Umstände ebenfalls zu den Menschen gehören können, die Energiebeihilfe erhalten“, sagte Saková.

Auf die entstandene Situation regierten am selben Tag auch mehrere Oppositionsparteien, die einen Antrag auf eine außerordentliche Parlamentssitzung gestellt hatten. Laut der Partei Slovensko, die diesen Antrag initiiert hat, sollen die Mängel der neuen Energiehilfe sowie auch mögliche Lösungsansätze Thema dieser Sitzung sein.

Die liberale Oppositionspartei SaS kritisiert, dass die Beihilfe mehr Chaos als Ergebnisse bringt und fordert dringende Änderungen. Laut Schätzungen der Partei könnten rund 50.000 Haushalte Probleme mit der Beihilfe haben. Einer der häufigsten Fehler sei, dass manche Haushalte die Beihilfe nur für eine Energieart erhalten, für andere aber nicht. Gleichzeitig fordert die Partei die Einführung einer Einkommensgrenze für Haushaltsmitglieder, um zu verhindern, dass wohlhabende Haushalte Beihilfe erhalten.

Die oppositionelle KDH wies am Mittwoch ebenfalls auf Mängel der Beihilfe hin. Laut ihren Vertretern sei das Wirtschaftsministerium nicht für die Verteilung der Energiebeihilfen zuständig, da diese eigentlich eine Sozialleistung darstellen. Das Arbeitsministerium sei dafür wesentlich besser geeignet.

„Sozialleistungen, also die Unterstützung von Haushalten durch Wohngeldzuschüsse, gibt es schon seit Jahrzehnten. Das Ministerium für Arbeit und Soziales ist genau das Ministerium, das über fundierte Kenntnisse aus diesem Bereich verfügt, Experten beschäftigt und weiß, wem und wie Leistungen gewährt werden können“, erklärte Viliam Karas, stellvertretender Vorsitzender des KDH.

Seiner Ansicht nach habe die Regierung einen Fehler begangen, indem sie die Energiehilfe einer „inkompetenten Einrichtung“ anvertraut habe, die noch nie Sozialleistungen vergeben habe. Das Ergebnis sei ein teures und nicht funktionierendes System, das bisher 17 Millionen Euro gekostet hat und möglicherweise noch teurer werden könnte.

Die außerordentliche Parlamentssitzung findet am Freitag (12.12.) statt. Da die Opposition jedoch keine Mehrheit im Parlament hat, muss das Parlament der Sitzungsordnung nicht zustimmen.

Quelle: TASR

Johanna Mária Macová, Foto: TASR

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