Die slowakische Regierung hat im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung am Samstag (22.11) beschlossen, das Amt zum Schutz von Hinweisgebern (ÚOO) abzuschaffen und es durch eine neue Institution zu ersetzen. Die Opposition warnt, dass dadurch der Schutz von Whistleblowern geschwächt und die neue Behörde politisch beeinflusst werden könnte.
An die Stelle des bisherigen Amtes zum Schutz von Hinweisgebern soll eine neue Behörde treten, und zwar das Amt für den Schutz der Opfer von Straftaten und der Hinweisgeber auf gesellschaftsschädigendes Verhalten. Das Innenministerium begründet den Schritt damit, dass das bisherige System zu zersplittert gewesen sei und deshalb wenig wirksam gearbeitet habe. Innenminister Matúš Šutaj Eštok (Hlas-SD): „Die neue Behörde wird nach klaren Standards arbeiten und unabhängig sein. Ihr Vorsitzender wird vom Nationalrat gewählt. Damit sollen die Kriterien für die Unabhängigkeit gewährleistet sein.“
Gerade die Unabhängigkeit der neuen Behörde stellen allerdings die Oppositionsparteien infrage. Sie warnen, dass das Innenministerium die Institution im Grunde nur umbenenne, um anschließend deren bisher unabhängige Leitung austauschen zu können. Der Parlamentsabgeordnete Ondrej Dostál (SaS) erinnerte daran, dass die Regierung ähnlich beim Umbau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von RTVS zu STVR vorgegangen sei: „Sie schaffen eine Institution ab und ersetzen sie durch eine fast identische, nur um dann ihre eigenen Leute an die Spitze zu setzen und sie politisch zu kontrollieren.“
Mehrere Nichtregierungsorganisationen warnen, dass die Abschaffung des Amtes zum Schutz von Hinweisgebern rund hundert Personen, die Korruption gemeldet hatten, ihren Kündigungsschutz kosten könnte. Der Gesetzesentwurf sieht außerdem vor, dass die Nachfolgebehörde nach der Auflösung des Amtes zunächst von einer Person geführt wird, die vom Parlamentspräsident auswählt wird. Diese Person hätte Zugang zu sensiblen Informationen aus den laufenden Verfahren. Dies hätte schwerwiegende Folgen, betont die bisherige Vorsitzende des Amtes zum Schutz von Hinweisgebern Zuzana Dlugošová: „Das gefährdet die Glaubwürdigkeit der laufenden Verfahren in absoluter Weise, ganz zu schweigen vom klaren politischen Eingriff in die Arbeit der Behörde.“
Der Vorschlag des Innenministeriums zur Auflösung des Amtes kommt zu einem Zeitpunkt, zu dem das Amt gerade diesem Ministerium drei Strafen auferlegt hat und über eine vierte entscheidet. Zudem hatten die Gerichte die Rechtmäßigkeit des Vorgehens dieses Amtes im Zusammenhang mit geschützten Polizisten bestätigt.
Über die von der Regierung vorgeschlagene Einrichtung eines neuen Amtes sollen die Abgeordneten in einem gekürzten Gesetzgebungsverfahren entscheiden. Dagegen sprach sich bereits Generalstaatsanwalt Maroš Žilinka aus, der für ein gekürztes Gesetzgebungsverfahren keine rechtliche Grundlage sieht.
Quelle: STVR, Tageszeitung Pravda