Konsolidierungspaket endgültig verabschiedet

Konsolidierungspaket endgültig verabschiedet

Das Konsolidierungspaket für das nächste Jahr wurde am Mittwochabend (24. 9.) endgültig vom Nationalrat der Slowakischen Republik verabschiedet. Der Gesetzentwurf, der einige Gesetze im Zusammenhang mit der Konsolidierung der öffentlichen Finanzen ändert und ergänzt, wurde im abgekürzten Gesetzgebungsverfahren behandelt. 78 der 79 anwesenden Abgeordneten stimmten für den Vorschlag. Der Koalitionsabgeordnete Ján Ferenčák (Hlas-SD) lehnte das Gesetz ab. Er erklärte gegenüber Journalisten, dass er nicht damit einverstanden sei, dass die Konsolidierung auf Bürger, Firmen, Unternehmer und Kommunalverwaltungen abgewälzt werde. Die Opposition nahm nicht an der Abstimmung teil.

Die Abgeordneten diskutierten seit Dienstagmorgen (23.9.) in zweiter Lesung über das Paket. Dutzende Abgeordnete hatten sich mündlich zur Debatte angemeldet, doch am Mittwochabend beschloss das Parlament, diese zu beenden. Ebenso vorzeitig beendet wurde die Debatte in der dritten Lesung, bei der sich 50 Gesetzgeber angemeldet hatten. Die vorzeitige Beendigung der Debatte über das Konsolidierungsgesetz wird von der Opposition als Verstoß gegen die Grundprinzipien der parlamentarischen Demokratie, als Arroganz und diktatorisches Verhalten angesehen.

Die Parlamentsabgeordneten haben mehrere Änderungsanträge zum Konsolidierungspaket für das nächste Jahr verabschiedet, die von den Ausschüssen und den Koalitionsabgeordneten eingebracht wurden. So wurde beispielsweise die Anzahl der Tage, an denen der Einzelhandelsverkauf verboten ist, reduziert. Der Grund dafür ist, eine Dämpfung des Wirtschaftswachstums zu verhindern und den Anforderungen der Praxis gerecht zu werden. Nach der neuen Regelung bleiben 5,5 Tage im Jahr, an denen Mitarbeitern keine Arbeit zugewiesen werden darf, die im Verkauf von Waren an Endverbraucher und damit verbundenen Tätigkeiten besteht. Diese Tage sind der 1. Januar, Karfreitag, Ostersonntag, der 24. Dezember nach 12 Uhr, der 25. und 26. Dezember.

In den Jahren 2026 und 2027 werden die Gehälter der Abgeordneten des Nationalrats der Slowakischen Republik auf dem Niveau von 2025 eingefroren. Auf dem gleichen Niveau bleiben auch die Ausgaben für die Arbeit der Abgeordnetenbüros und die Vergütung der Assistenten. Die vorgeschlagene Maßnahme gilt vorerst nicht für andere Verfassungsbeamte, deren Gehalt durch einen besonderen Mechanismus festgelegt wird.

Ein Teil der Waren unterliegt weiterhin einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, sofern sie keinen oder nur einen vernachlässigbaren Zuckeranteil enthalten. Ein weiterer Änderungsantrag sieht eine neue Methode zur Festlegung der Höhe der Pauschalabgaben für Spielhallen und Kasinos vor, und zwar durch eine Regierungsverordnung. Diese Abgaben sollen höher sein als der bisher gesetzlich festgelegte Betrag, wodurch eine Erhöhung der Einnahmen aus Glücksspielabgaben für den Staatshaushalt sichergestellt werden soll. Das Plenum lehnte hingegen zahlreiche Änderungsanträge der Opposition ab, darunter die Abschaffung der Transaktionssteuer oder Änderungen im Zusammenhang mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Quelle: STVR

Jana Hrbeková, Foto: TASR

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