Alle Fahrer in der Slowakei müssen sich nach Vollendung des 65. Lebensjahres einer obligatorischen ärztlichen Untersuchung unterziehen. Diese Altersgrenze um fünf Jahre nach oben zu verschieben, schlägt nun der Smer-SD-Abgeordnete und frühere Verkehrsminister Ľubomír Vážny (68) vor: „Wir beobachten heutzutage eine natürliche Verbesserung der Sinneswahrnehmung sowie der kognitiven Fähigkeiten der Menschen. Ihr geistig fittes Alter steigt. Daher erscheint mir eine Kontrolle mit 65 überflüssig.“
Der Parlamentarier stützt sich unter anderem auf Polizeistatistiken. Demnach verursachen junge Fahrer im Alter von 15 bis 20 Jahren mehr Verkehrsunfälle als Personen zwischen 65 und 69 Jahren. Bei Fahrern über 70 Jahren steigt die Unfallhäufigkeit an.
Der Oppositionsabgeordnete (Slovensko, Za ľudí, KÚ) und ehemalige Innenminister Roman Mikulec sagte zu dem Vorschlag: „Es wäre ein sehr vereinfachter Ansatz, wenn wir allein aufgrund der Unfallzahlen so vorgehen würden. Ich denke also: Das ist ein Thema, das einen viel fachlicheren Ansatz erfordert.“
Der Verband der Privatärzte macht darauf aufmerksam, dass im fortgeschrittenen Alter das Risiko für Zivilisations- und chronische Krankheiten steigt. Der Allgemeinmediziner und Präsident des Verbands der Privatärzte Marián Šóth teilte mit: „Man muss sich bewusst machen, dass es hier nicht nur um Hobbyfahrer, sondern auch um Berufsfahrer geht. Meiner Meinung nach ist das Alter von 65 Jahren optimal.“
Laut dem Verkehrsexperten Jozef Drahovský würde die Slowakei mit diesem Entwurf auf eine Forderung aus Brüssel reagieren. Er erklärte: „Generell erreichen wir ein höheres Lebensalter. Die Gesellschaft reagiert darauf, indem auch das Renteneintrittsalter angehoben wird. Manche Staaten haben ein festgelegtes Alter für die Untersuchungen, manche überhaupt keines. Die Europäische Union will das ungefähr auf 70 Jahre vereinheitlichen.“
Die Abgeordneten sollen in der nächsten Parlamentssitzung im September über die Änderung beraten. Falls sie beschlossen wird, tritt sie am ersten Januar nächsten Jahres in Kraft.
Quelle: STVR