Slowakische Finanzverwaltung kontrolliert Buffets, Bars und Jahrmärkte

Slowakische Finanzverwaltung kontrolliert Buffets, Bars und Jahrmärkte

Kleine Gewerbetreibende in Kantinen, Bars, Restaurants oder auf Jahrmärkten geraten derzeit ins Visier der Finanzverwaltung. Bei der Kontrollaktion „Heißer Sommer“ steht im Fokus, ob sie ihren Kunden einen Kassenbon ausstellen. Wer dies nicht tut, riskiert ein Bußgeld oder den Entzug der Gewerbeerlaubnis. Ob im Schwimmbad, an einer Talsperre oder auf einem Sommerfestival – für Essen oder Getränkebestellungen am Buffet ist das Verkaufspersonal verpflichtet, der Kundschaft automatisch eine Quittung auszustellen. Geschieht das nicht, ist dies ein Verstoß gegen das Gesetz.

Seit Anfang Juli hat die Finanzverwaltung bereits mehr als 1.200 Kontrollen durchgeführt, will aber vor allem Unternehmerinnen und Unternehmer für die Steuerpflichten sensibilisieren. Der Präsident der Finanzverwaltung der Slowakischen Republik Jozef Kiss informiert: „40 Prozent der Umsätze werden immer noch nicht verbucht, worüber ich nicht glücklich bin. Andererseits muss ich sagen, dass die Fehlerquote bzw. die Nichtverbuchung von Umsätzen in 2025 bei langfristiger Betrachtung eines halben Jahres bei 26 Prozent liegt.“

Es werden auch Flugblätter verteilt mit dem Slogan „Aufklärung ist besser als Strafe“. Denn ein Ziel der Kampagne ist es, dass sich redliche Gewerbetreibende gegenüber Gesetzesbrechern nicht benachteiligt fühlen. Der Sprecher der Finanzverwaltung Daniel Kováč betont gegenüber STVR: „Es ist wirklich nicht vorrangig, jemanden zu bestrafen oder streng zu sein und ihm eine Geldstrafe aufzuerlegen. Doch natürlich müssen wir einen solchen Schritt unternehmen, wenn es notwendig ist. Aber die Prävention ist uns sehr wichtig.“

Wer keinen Kassenbon ausstellt, verstößt gegen das Gesetz über die Nutzung elektronischer Registrierkassen und riskiert empfindliche Strafen, mahnt die Direktorin der Kommunikationsabteilung der slowakischen Finanzverwaltung Lucia Verchovodková: „Die Höhe der Geldbußen liegt zwischen 500 und 30.000 Euro. In bestimmten Fällen kann auch die Gewerbeerlaubnis entzogen werden.“

Bislang wurden Bußgelder in Höhe von 223.000 Euro verhängt. Wer keinen Beleg erhält oder den Verdacht hat, dass es sich um eine Fälschung handelt, kann sich an die Finanzverwaltung wenden. Die Kampagne „Heißer Sommer“ dauert noch bis Ende August, die ersten Ergebnisse werden Mitte September in einem Finanzbericht veröffentlicht.

Quelle: Správy STVR

Kay Zeisberg, Foto: TASR

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