Ab September könnten Kinder in der Slowakei ein gesetzlich garantiertes Recht auf die Anwesenheit einer Begleitperson während eines Krankenhausaufenthalts haben. Darüber informierte Gesundheitsminister Kamil Šaško (Hlas-SD) auf einer Pressekonferenz am Dienstag (3.6.). Die Änderung soll im Rahmen eines Pakets von Schulgesetzen verabschiedet werden, so der Ressortchef: „Ab dem ersten September wird in der Praxis gelten, dass die begleitende Person kein Besuch mehr ist – sie darf beim Kind sein, und zwar nicht nur während der Besuchszeiten. Sie wird helfen und das Kind beruhigen – bei allen Untersuchungen vor und auch nach einer Operation. Während des operativen Eingriffs wird ihre Anwesenheit selbstverständlich unter Berücksichtigung der Umstände und des Gesundheitszustands des Kindes eingeschränkt.“
Falls eine Einrichtung keine Kapazitäten zur Unterbringung einer Begleitperson hat, wird sie zumindest einen Stuhl am Bett des Kindes bereitstellen müssen. Ebenso dürften fehlende finanzielle Mittel der Eltern zur Bezahlung von Gebühren oder Schutzausrüstung kein Grund sein, ihre Anwesenheit zu verweigern. Wie der Minister hinzufügte, wird das Krankenhaus nicht darüber entscheiden dürfen, ob die Mutter oder der Vater beim Kind sein darf. „Einigen sich die Eltern nicht, kann ihre Anwesenheit vom Arzt abgelehnt werden, wenn sie dem Kind nicht zuträglich ist“, erklärte der Ressortchef.
Auf eine fachliche Richtlinie einigten sich laut Šaško Vertreter des Ministeriums, der Assoziation zum Schutz der Patientenrechte (AOPP), der Assoziation slowakischer Krankenhäuser (ANS), der Assoziation staatlicher Krankenhäuser (AŠN) sowie die Direktoren aller drei Kinderkrankenhäuser im Land. Der Minister lobte auch die Zusammenarbeit mit der Oppositionsabgeordneten Vladimíra Marcinková (SaS), die die Änderungen initiiert hatte. Sie teilte mit: „Ich halte das für sehr wichtig. Alle Studien zeigen: Gerade die Nähe eines Elternteils oder einer anderen nahestehenden Person in solch einer schwierigen und stressigen Situation wie bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer Untersuchung reduziert bei einem Kind den Stressfaktor, die Angst und Nervosität durch die ungewohnte Umgebung und wirkt sich positiv auf das Schmerzmanagement beim Kind aus. Das heißt: Das Kind erträgt den Schmerz besser, wenn seine vertraute Person da ist, wenn es getröstet wird und ihm jemand hilft, die belastende Situation zu bewältigen.“
Die Präsidentin der Assoziation zum Schutz der Patientenrechte Elena Marušáková begrüßt, dass die fachliche Richtlinie auch auf Situationen eingeht, in denen ein Kind nicht von einem Elternteil, sondern zum Beispiel von einem Groß-, einem Pflegeelternteil oder einer anderen nahestehenden Person begleitet wird. Der Direktor des Nationalen Instituts für Kinderkrankheiten Peter Bartoň versicherte, dass die Krankenhäuser technisch auf die Änderungen vorbereitet sind und bereits heute in den meisten Fällen die Anwesenheit eines Elternteils ermöglichen.
Quelle: TASR