Am Donnerstag (29.5.) hat der Nationalrat eine Gesetzesnovelle des slowakischen Arbeitsministeriums verabschiedet, die die Auflagen für die Auszahlung der Mindestsicherung verschärft. Arbeitsminister Erik Tomáš (Hlas-SD) verteidigt die Neuregelung damit, dass Langzeitarbeitslose und Niedrigqualifizierte ab September ein angemessenes Jobangebot annehmen müssen, um die Mindestsicherung nicht zu verlieren. Dadurch soll die Motivation zur aktiveren Jobsuche angeregt werden. Auch an Kranke und anderweitig Verhinderte sei im Gesetzt gedacht worden.
Die oppositionelle Progressive Slowakei hat angekündigt, das Gesetz vom Verfassungsgericht prüfen zu lassen. Der sich zur Sozialdemokratie bekennende Arbeitsminister habe hiermit den Sinn der ohnehin kargen Mindestsicherung ausgehebelt. Die sogenannte Leistung in materieller Not beträgt 2025 lediglich 85 Euro im Monat.
Ingrid Kosová, eine Abgeordnete der Progressiven Slowakei, rechne damit, dass Betroffene noch mehr ins soziale Abseits geraten würden. Ihre Parteikollegin Simona Petrík präzisiert die Kritikpunkte: „Anstatt Menschen aus sozial benachteiligten Milieus zu helfen, werden sie vom Arbeitsministerium noch mehr der existenziellen Bedrohung ausgesetzt. Die aktuelle Lösung des Arbeitsministers stellt nicht sicher, dass diese Menschen würdige Jobs erhalten. Sie ist sozial nicht sensibel, sie ist sogar grausam. Auch aus diesem Grund werden wir uns an das Verfassungsgericht wenden.“
Irena Biháriová von der gleichen Partei fügt hinzu, dass der Staat mit der Neuregelung gegen das Verfassungsrecht auf das Leben verstoße. Zudem werde es überdurchschnittlich am Rande lebende Roma-Kommunen treffen.
Arbeitsminister Tomáš hält dagegen: „Warum sollten Menschen, die ganz normal jeden Tag arbeiten gehen, mit ihren Steuern die Leistungen jener finanzieren, die eine Arbeit ablehnen. Bereits jetzt gilt doch, dass man mindestens 32 Stunden im Monat abarbeiten muss, um den Anspruch auf diese Leistung nicht zu verlieren. Dieses Prinzip wurde bereits vom Verfassungsgericht bewertet und für verfassungskonform befunden.“
Das mit 79 Koalitionsstimmen angenommene Gesetz wird vom Verband der Städte und Gemeinden und den Arbeitgeberverbänden unterstützt. Kritisiert wurde es von slowakischen Kirchen und einigen Nichtregierungsorganisationen. Die Regierung habe das Gesetz verschärft, ohne entsprechende unterstützende Mechanismen entwickelt zu haben.
Quelle: STVR, TASR