Härtere Regeln für Schwarzbauten

Härtere Regeln für Schwarzbauten

Illegale Bauten sind in der Slowakei keine Seltenheit, seien es ungenehmigte Wochenendhäuser in Naturschutzgebieten oder einzelne Schwarzbauten in den Städten und am Rande von Dörfern. Während die Behörden versuchen, gegen diese Verstöße vorzugehen, bleibt die Durchsetzung der Bauvorschriften eine Herausforderung. Die illegalen Bauten wurden bisher oft toleriert oder nachträglich ohne klare Regeln legalisiert. Das neue Baugesetz führt ein strengeres Regime ein, das helfen soll, dieses langfristige Problem des slowakischen Bauwesens zu lösen. An erster Stelle steht dabei die Sicherheit, denn illegale Bauten entsprechen oft nicht den grundlegenden Sicherheitsstandards. Zudem stellen sie eine Umweltbelastung dar, da viele in Schutzgebieten oder in Gebieten ohne ausreichende Infrastruktur errichtet werden.

Das neue Baugesetz, das ab dem 1. April dieses Jahres gilt, sieht keine nachträgliche Legalisierung von Schwarzbauten mehr vor. Der Bauherr wird ab diesem Datum ein illegales Gebäude entfernen müssen. Die Überwachung der Beseitigung übernimmt eine neue Behörde – die Staatliche Bauinspektion. Für die Selbstverwaltungen könnte dies ein willkommener Schritt sein, da diese Verantwortung bislang auf ihren Schultern lag, erklärt der Bürgermeister des Stadtteils Bratislava-Ružinov Martin Chren: "Die Kosten für die Beseitigung liegen normalerweise zwischen 10.000 und  mehreren 100.000 Euro. Wir begrüßen es, dass diese Aufgabe nun von einer spezialisierten staatlichen Behörde übernommen wird. Sie wird sich ausschließlich mit Schwarzbauten befassen, wertvolle Erfahrung sammeln und dadurch die Verfahren deutlich beschleunigen.”

Illegale Bauten, die bis zum 31. März 2025 errichtet wurden, können unter bestimmten Bedingungen noch legalisiert werden. Bei unfertigen Bauten, die derzeit nicht genutzt werden können und für deren Fertigstellung weitere Bauarbeiten genehmigt werden müssen, ist auch noch eine Legalisierung durch ein sogenanntes nachträgliches Baugenehmigungsverfahren möglich. In beiden Fällen wird nach dem alten Baugesetz verfahren. Ähnlich sieht es bei den bereits laufenden Verfahren zu Schwarzbauten aus, mit denen vor dem Inkrafttreten der Gesetzesnovelle begonnen wurde. Alle Gebäude, die bis zum 31. März 2029 nicht legalisiert werden, müssen aber laut der neuen Regelung abgerissen werden.

Quelle: STVR

STVR, Juraj Pavlovič, Foto: TASR

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