Nach der Wiederinbetriebnahme des Katasterinformationssystems ist eine außerordentliche Inventur erforderlich. Darauf macht der Oberste Rechnungshof der Slowakischen Republik (NKÚ) aufmerksam. Die Oberste Kontrollbehörde erwägt, den zentralen Organen des Staates dabei zu helfen. Die höchsten Organe sollen prüfen, ob es nach dem Cyberangriff nicht zu Verschiebungen bei den Eigentumsverhältnissen von Grundstücken oder Immobilien gekommen ist, meint der Vorsitzende des Obersten Rechnungshofs Ľubomír Andrassy: „Kompetente Personen sollten überprüfen, ob die Eigentumsangaben vor dem Cyberangriff auf das Katasteramt mit den Angaben nach der Wiederinbetriebnahme übereinstimmen. Das Informationssystem, das mit Katasterdiensten zusammenhängt, ist ein Paradebeispiel für das Versagen der Verwaltung eines der wichtigsten Informationssysteme des Landes.“
Der Leiter des Rechnungshofs fügte hinzu, dass die Kontrollbehörde seit mindestens drei Jahren die Institutionen, die Regierung und das Parlament vor den bestehenden Reserven beim Cyberschutz warnt: „Auf der Grundlage der Ergebnisse unserer Prüfungstätigkeit machen wir die zuständigen Institutionen auf die Notwendigkeit aufmerksam, eine zentrale Aufsicht in diesem Bereich einzurichten.“
Die Situation ist aufgrund des nicht funktionierenden Katasters weiterhin unverändert, die Städte und Bürger warten darauf, dass die Dienste des Katasters wieder zur Verfügung gestellt werden. Nach Angaben des Verbands der slowakischen Städte (ÚMS) häufen sich die nichterledigten Aufgaben, die Spannungen nehmen zu und die Bearbeitungsdauer bei Anträgen, die den Zugang zum Kataster erfordern, zieht sich in die Länge. Darüber informierte die ÚMS-Sprecherin Daniela Piršelová. „Die Situation kann sich noch verschlimmern, wenn einige Bestimmungen des Baugesetzes in Kraft treten und die lokale Verwaltung die erforderlichen Informationen nicht überprüfen kann“, so Piršelová. Die Union hält die Kommunikation nach wie vor für problematisch.
Die Banken in der Slowakei nehmen auch weiterhin Hypothekenanträge an und bearbeiten sie. Die Möglichkeit, sie in Anspruch zu nehmen, bleibt jedoch eingeschränkt, solange das Katastersystem nicht voll funktionsfähig ist. In diesem Zusammenhang sind die Finanzinstitute bereit, Fristen zu verlängern oder bei Nichteinhaltung auf Gebühren zu verzichten.
Quelle: STVR, TASR