Regeln für Bezug von Notstandsbeihilfe sollen verschärft werden

Regeln für Bezug von Notstandsbeihilfe sollen verschärft werden

In der Slowakei liegt das monatliche Existenzminimum für einen Erwachsenen bei 274 Euro. Wenn das Einkommen aller Haushaltsmitglieder diesen Betrag nicht erreicht, hat eine Person Anspruch auf Notstandsbeihilfe. Allerdings muss sie dafür Aktivierungsarbeit verrichten. Der slowakische Arbeitsminister Erik Tomáš (Hlas-SD) behauptet, dass viele Menschen das System missbrauchen: „Wir haben etwa 126.000 Empfänger von Leistungen bei materieller Bedürftigkeit. Wir haben festgestellt, dass wir noch fast 50.000 von ihnen in den Arbeitsmarkt vermitteln können. Wenn eine Person, die arbeiten kann, ein geeignetes Jobangebot des Arbeitsamtes ablehnt, wird ihr die Notstandsbeihilfe gestrichen oder gekürzt.“

Mehr als 60 Prozent der Empfänger von Notstandsbeihilfe sind Einzelpersonen ohne Kinder. Eine Person könnte dadurch 85 Euro verlieren. Soviel beträgt die Notstandsbeihilfe für eine Einzelperson.

Der Arbeitsforscher Michal Páleník vom Institut für Beschäftigung sieht ein Problem darin, dass es keine Definition dessen gibt, was eine „geeignete Arbeit“ ist, die ein Leistungsempfänger nicht ablehnen darf: „Kann man jemanden aus der Umgebung von Trebišov dazu zwingen, für die Arbeit nach Trnava, nach Bratislava zu fahren, wenn man weiß, welche negativen Auswirkungen dies auf das Familienleben hat? Können wir jemanden dazu zwingen, in Nachtschichten zu arbeiten, wenn wir wissen, dass er Kinder zu Hause hat?“

Hindernisse sieht Páleník auch darin, dass Menschen in materieller Not keine Arbeit haben oder sich scheuen, eine Arbeit anzunehmen, etwa wegen Zwangsvollstreckungen oder weil sie Angehörige pflegen müssen. Auch die Soziologin Zuzana Kusá plädiert für gezielte Maßnahmen: „Kinder werden durch die objektive Unfähigkeit eines Elternteils, ein Jobangebot anzunehmen, bestraft. Und die ohnehin schon sehr geringe Möglichkeit, für ihre Grundbedürfnisse zu sorgen, wird noch weiter eingeschränkt.“

Personen, die aus verschiedenen familiären oder gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können, wird die Notstandshilfe nicht gestrichen. Laut Arbeitsminister Tomáš berücksichtigt das Gesetz solche Situationen. Über die Angemessenheit eines jeweiligen Arbeitsangebots entscheide letztlich das zuständige Arbeitsamt.

Mit der Gesetzesänderung sollen vor allem Menschen aus marginalisierten Bevölkerungsgruppen zur Arbeit gebracht werden. Der Regierungsbevollmächtigte für die Roma-Gemeinschaften Alexander Daško sieht darin keine Diskriminierung, sondern in der Änderung auch positive Aspekte für die betroffenen Mitglieder seiner Gemeinschaft.

Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im Stellungnahmeverfahren. Wenn er angenommen wird, tritt er ab Juli 2025 in Kraft.

Quelle: RTVS

Jürgen Rendl, Foto: SITA

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