Die vorgezogenen Wahlen zum Nationalrat der Slowakischen Republik finden am Samstag, 30. September 2023, statt. Bisher haben bereits rund 4.000 Wählerinnen und Wähler ihre Briefwahl aus dem Ausland beantragt, teilte das slowakische Innenministerium am Donnerstag (15.6.) mit.
Das Thema Briefwahl beschäftigt die Öffentlichkeit, die Medien und die Politik immer wieder. So ist es beispielsweise bislang nicht möglich, an den Präsidentschaftswahlen per Briefwahl teilzunehmen und es ist fraglich, ob bis zu den nächsten Wahlen zum Staatsoberhaupt im kommenden Jahr noch eine entsprechende Novelle des Wahlgesetzes kommen wird. Auch die Briefwahl zum Parlament ist einzelnen politischen Gruppierungen ein Dorn im Auge. Bei den letzten Wahlen zum Nationalrat im Jahr 2020 hatten von den insgesamt reichlich 4 Millionen Wahlberechtigten über 55.000 die Briefwahl aus dem Ausland beantragt. Die damalige Innenministerin Denisa Saková von der Partei SMER-SD hatte noch kurz vor den Wahlen im Februar 2020 geäußert – Zitat: „Erlauben wir diesen Menschen, die die ganze Zeit im Ausland leben und das Bild der Slowakei nur aus den Medien erfahren, nicht, dass sie zusammen mit den Wählern aus der Hauptstadt über das Ergebnis dieser Parlamentswahlen entscheiden.“ – Hierfür war sie scharf kritisiert worden, wenngleich Saková nach eigenen Angaben zwar nicht die Briefwahl an sich vereiteln wollte, sondern sich in einem Wahlaufruf an die Wahlberechtigten im Inland darauf bezog, dass sowohl die Wählerinnen und Wähler aus der Hauptstadtregion als eben auch jene aus dem Ausland offenbar deutlich liberaler bzw. progressiver wählen würden als andere. Dies stellte für die seinerzeit in Regierungsverantwortung stehende Politikerin, die heute der Partei HLAS-SD angehört, ein Problem dar.
In diesem Jahr nun sind die politischen Vorzeichen vollkommen anders, aber wieder ist mit einer regen Wahlbeteiligung aus dem Ausland zu rechnen. Der Antrag kann elektronisch oder schriftlich eingereicht werden und muss bis spätestens 9. August beim Innenministerium der Slowakischen Republik eingehen. Zuzana Eliášová, Sprecherin des Innenministeriums, informiert: „Ein Wähler, der keinen ständigen Wohnsitz auf dem Gebiet der Slowakischen Republik hat, kann nur per Briefwahl wählen. Die Briefwahl ist auch für Wähler mit ständigem Wohnsitz in der Slowakei gedacht, die sich zum Zeitpunkt der Wahlen im Ausland aufhalten. Für die Antragstellung ist der Besitz eines gültigen slowakischen Personalausweises oder eines gültigen slowakischen Reisepasses erforderlich. Besitzt der Wähler ein ungültiges Dokument, kann er bei jeder Dokumentenabteilung in der Slowakei oder bei jeder Auslandsvertretung der Slowakischen Republik die Ausstellung eines neuen Personalausweises bzw. Reisepasses beantragen.“
Es sei laut Eliášová inzwischen auch möglich, den Wahlantrag über einen neuen elektronischen Dienst einzureichen, der über die Website des Innenministeriums sowie über das zentrale Portal der öffentlichen Verwaltung verfügbar ist.
Quelle: TASR