Die Parlamentsabgeordneten haben am Mittwoch (3.5.) die Novelle zum Strafgesetz in die zweite Lesung gebracht. Die Änderung unterstreicht alternative Strafen, unterscheidet zwischen Drogenhändlern und Drogenkonsumenten und harmonisiert die Strafrahmen. Der Entwurf des Justizministeriums stellt die größte Änderung des Strafgesetzes seit 2005 dar.
Die neue Regelung führt kurzfristige Freiheitsstrafen ein. Ziel ist es, die Täter durch eine persönliche Erfahrung zu veranlassen, künftig Straftaten zu vermeiden oder konsequent an der Vollstreckung von Ersatzstrafen mitzuwirken. Wie das Ressort erklärte, wird bei der Vollstreckung von Strafen zwischen zwei und vier Wochen die individuelle Arbeit mit den Verurteilten im Vordergrund stehen. Ein besonderer Schwerpunkt soll dabei auf der Arbeit liegen, die den Betrieb der Anstalt oder Tätigkeiten zugunsten der öffentlichen Verwaltung sicherstellt. Bei einer Strafe mit einer obligatorischen Dauer von drei Monaten werden die Verurteilten zusätzlich in ein spezielles Resozialisierungsprogramm aufgenommen, das ihre Persönlichkeit berücksichtigt.
Die Höchststrafe für Wirtschaftskriminalität wird auf 15 Jahre festgesetzt. Bei Korruptionsdelikten, organisierter Kriminalität und anderen Straftaten, die die wichtigsten Werte wie Leben und Gesundheit berühren, soll die derzeitige Rechtslage beibehalten werden.
Parlamentspräsident Boris Kollár (Sme rodina) denkt, dass man den Strafrahmen beispielsweise für Korruption nicht erhöhen sollte. Er erklärte: „In der Tschechischen Republik liegt die Höchststrafe bei zehn Jahren und die Vertreter des dortigen Kabinetts haben mir gesagt, dass sie die Strafen noch senken werden. In der gesamten Europäischen Union belaufen sich die Höchststrafen für Wirtschafts- oder Korruptionsstraftaten auf zehn Jahren und wir werden dreißig Jahre verhängen?! Hört man dann auf zu klauen? Ich frage: Ist die Korruption zurückgegangen? Glauben Sie, dass das drakonische Strafgesetzbuch das Problem gelöst hat? Nein, das hat es nicht. Prävention ist wichtig. Es ist wichtig, Gesetze zu machen, die dazu führen, dass es die Beamten nicht mehr tun können. Der Weg ist nicht, sie mit dreißig Jahren Haft zu bestrafen.“
Erhöht werden könnte der Strafrahmen für die Schädigung der finanziellen Interessen der EU. Dies sollte der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA) ermöglichen, in der Slowakei mehr Ermittlungen wegen Betrugs zu Lasten des EU-Haushalts durchzuführen.
Quelle: TASR