Wiedereinführung der Obergrenze für Barzahlungen

Wiedereinführung der Obergrenze für Barzahlungen

Bargeld ist ein Thema, das europaweit für Emotionen sorgt. Viele Menschen verbinden es mit Freiheit, denn wer bar bezahlt, hinterlässt keine digitalen Spuren und kann unabhängig vom technischen Know-how überall für Waren und Dienstleistungen bezahlen. Die Chance, zum Opfer von Cyberkriminalität zu werden, ist dadurch auch niedriger. Andererseits kann die Anonymität bei Zahlungen von Kriminellen ausgenutzt werden, was sehr oft bei der Geldwäsche der Fall ist. Die EU plant deshalb eine Obergrenze für Barzahlungen in einer Höhe von 10.000 Euro einzuführen. Etwa für Deutschland, Österreich, Irland, Finnland, Schweden oder Ungarn wäre es eine Neuheit, denn in diesen Ländern gibt es bisher noch keine solche Regelung. In den meisten Ländern der EU gibt es jedoch schon seit Längerem eine Obergrenze für Barzahlungen, so auch in der Slowakei. Bargeldverkehr ist in den Augen der Finanzverwaltung anfällig für Steuerhinterziehung. So wurde 2013 ein Gesetz über die Einschränkung der Bargeldzahlungen erlassen, welches einer natürlichen Person und einem Nichtunternehmer eine Bargeldzahlung nur bis zu einem Betrag von 15.000 Euro ermöglicht. Barzahlungen zwischen einer juristischen Person und einem Gewerbetreibenden dürfen bereits den Betrag von 5.000 Euro nicht überschreiten. Vor zwei Jahren wurde diese Regelung jedoch außer Kraft gesetzt. Der Grund war der Pandemie-Notstand, welcher zur temporären Aufhebung der Obergrenze geführt hatte. Das Finanzministerium möchte nun schnellstens zum Stand vor der Pandemie zurückkehren und die Begrenzung wiedereinführen. Zwar hatte die Regierung den Notstand schon im Mai 2021 beendet, landesweit gilt jedoch weiter eine Sondersituation, unter welcher Bargeldzahlungen ohne Limits durchgeführt werden können. Dies stelle laut den Behörden ein Problem dar, sagt die Sprecherin der Finanzverwaltung Martina Rybanská:„Während der Sondersituation haben wir regelmäßig Fälle vom Missbrauch des uneingeschränkten Bargeldverkehrs verzeichnet. Dabei handelte es sich um keine vernachlässigbaren Mengen.“

Laut Finanzexperten gebe es kaum einen Grund dafür, die Limits bei den Barzahlungen nicht wiedereinzuführen. Die Sondersituation beeinträchtige den bargeldlosen Zahlungsverkehr nur sehr marginal und sie habe in dieser Hinsicht keine negativen Auswirkungen auf Banken und andere Finanzinstitutionen. Die Statistiken zeigen, dass der bargeldlose Zahlungsverkehr in der Slowakei von Jahr zu Jahr immer mehr bevorzugt wird. So würde die Wiedereinführung der Obergrenze für Barzahlungen nur wenige Menschen und Firmen betreffen.

Quelle: RTVS

Juraj Pavlovič, Foto: SITA

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