Das slowakische Verfassungsgericht hat am Dienstag (13.12.) Teile des so genannten Pro-Familien-Pakets für verfassungswidrig erklärt. Die Regelung wurde vom Nationalrat im Juni nach einem Veto des Staatsoberhaupts erneut verabschiedet. Gerichtsvorsitzender Ivan Fiačan wies auf die Verfassungswidrigkeit des Gesetzgebungsverfahrens vor der Annahme der Regelung hin.
Das Verfassungsgericht stellte fest, dass die Bedingungen für ein verkürztes Gesetzgebungsverfahren nicht respektiert worden waren. Gleichzeitig hatte sich der Rat für Haushaltsverantwortung zu den finanziellen Auswirkungen der Regelung nicht relevant äußern können und auch die Kommunen waren in dem Verfahren umgangen worden. Laut Fiačan könne man das angefochtene Gesetz nur dann in Einklang mit der Verfassung bringen, wenn man es im Nationalrat neu erörtern wird.
Präsidentin Zuzana Čaputová hatte die umstrittenen Teile des von Finanzminister Igor Matovič (OĽANO) geschnürten Pakets im Rahmen des Gesetzes über die Finanzierung der Freizeitaktivitäten von Kindern vor dem Verfassungsgericht angefochten. Sie argumentierte, dass das Paket in einem verkürzten Gesetzgebungsverfahren angenommen wurde, für das offensichtlich keine rechtliche Grundlage gegeben war. Der Inhalt des Gesetzes soll gegen die verfassungsmäßigen Regeln der Haushaltsverantwortung und Transparenz verstoßen haben. Die Präsidentin hatte sich ihren Worten nach an das Gericht gewandt, damit die Familien gezielte, rechtzeitige und ausreichend wirksame Hilfe erhalten können.
Zuzana Čaputová stufte die Entscheidung des Verfassungsgerichts als einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit ein. In der Zukunft werde es somit verfassungsrechtliche Grenzen für die regierende Mehrheit geben, sollte sie erneut ein verkürztes Gesetzgebungsverfahren missbrauchen wollen. Der Leiter der Gesetzgebungs- und Rechtsabteilung im Präsidialamt Tomáš Hubinák erklärte: „Die Entscheidung des Verfassungsgerichts wird in der Gesetzessammlung verkündet und damit allgemein verbindlich werden. So entsteht eine Verfassungsgrenze für die regierende Parlamentsmehrheit und damit auch für den Schutz der Rechte der Bürger und der Zivilgesellschaft auf Zugang zur Gesetzgebung, die Kontrolle der gesetzgeberischen Arbeit der regierenden Mehrheit und auch auf Schutz der Rechte der parlamentarischen Minderheit vor der berüchtigten Gesetzgebungsmaschinerie. Ebenso erfreulich ist, dass das Verfassungsgericht den Grundsatz der Haushaltsverantwortung als Verfassungswert anerkannt hat. Dieser Wert im Gesetzgebungsverfahren wird durch diese Entscheidung ebenfalls geschützt."
Der Chef des parlamentarischen Verfassungsausschusses Milan Vetrák (OĽANO) teilte mit, dass man die Entscheidung des Gerichts respektiere und die Geschäftsordnung des Nationalrats entsprechend ändern werde. Laut ihm seien die Familien mit Kindern „in Sicherheit", da die Erhöhung des Kindergeldes auf 60 Euro und des Steuerbonus auf 140 Euro pro Monat und Kind auf der letzten Sitzung beschlossen wurde.
Quelle: TASR