In der Slowakei wird vorerst keine partnerschaftliche Lebensgemeinschaft eingeführt. Darüber entschieden am Mittwoch (19.10.) die Abgeordneten des Nationalrats, indem sie den Entwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht in die zweite Lesung gebracht haben.
Laut Jarmila Halgašová von der Oppositionspartei SaS, die den Entwurf vorgelegt hatte, wollte man keine eingetragene Partnerschaft, sondern die partnerschaftliche Lebensgemeinschaft einführen. Dabei sollte es nicht nur um gleichgeschlechtliche Paare gehen, sondern auch um Paare aus einem Mann und einer Frau, die keine Ehe eingehen wollen oder können. Mit dem Entwurf wollte man mehrere Bereiche regeln, zum Beispiel den Nachlass, Informationen über den Gesundheitszustand sowie den Anspruch auf Pflegegeld.
Ondrej Vrábel von der Online-Plattform Dúhy (Regenbogen) rief die Abgeordneten auf, das Gesetz zur partnerschaftlichen Lebensgemeinschaft zu unterstützen. Seine am Montag (17.10.) veröffentlichte Petition wurde bis Mittwochmittag von rund 40 000 Menschen unterzeichnet. Ondrej Vrábel erklärte: „Wir betrachten dieses von der Partei SaS vorgelegte Gesetz über die partnerschaftliche Lebensgemeinschaft als einen ersten Schritt, als etwas Kleines, das schon längst hätte geschehen sollen. Wir sind uns bewusst, dass dieses Gesetz keine umfassende Lösung für alle Probleme der LGBT+-Menschen darstellt, aber irgendwo muss man anfangen."
Zuzana Pavlíčková vom Slowakischen Nationalen Zentrum für Menschenrechte stufte den Entwurf als unzureichend ein. „Die modernen europäischen Demokratien sind heute viel weiter. Eines der stärksten Argumente ist es zu sagen: Es ist zwar schön, dass die Politiker jetzt eher geneigt sind, für diesen Vorschlag zu stimmen, selbst wenn man die wirklich konservative Zusammensetzung des Parlaments berücksichtigt. Wenn sie aber einen solchen Entwurf verabschieden, besteht die Gefahr, dass in gewisser Weise ein neuer Status quo geschaffen wird, der in den nächsten Jahren nicht vorankommt. Diesem Gesetz kann man zum Beispiel die Form vorwerfen, in der solche partnerschaftliche Lebensgemeinschaften geschlossen werden sollen. Man ermöglicht, diese durch eine notarielle Urkunde zu schließen und dann nicht nur im gegenseitigen Einvernehmen, sondern auch durch einen einseitigen Akt zu trennen. Dieser Entwurf konzentriert sich eher auf die Lösung von vermögensrechtlichen Verhältnissen und geht daher nur auf bestimmte Probleme von LGBTI-Personen ein.“
Die Initiative Inakosť (Andersartigkeit) hielt die Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Vergleich zu dem jetzigen Stand für einen Schritt nach vorn und forderte die Mitglieder des Nationalrats auf, den Entwurf in die zweite Lesung zu bringen. Gleichzeitig betonte sie, dass die Novelle unzureichend sei und die Ungleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare und deren Familien nicht umfassend behandelt. Daher rief sie nach Änderungsanträgen, die die partnerschaftliche Lebensgemeinschaft in Lebenspartnerschaft umbenennen und dieses Institut mit Inhalten füllen würde, die in anderen europäischen Ländern bereits üblich sind. Damit meint die Initiative unter anderen die Änderung der Art und Weise, wie die Verbindung zustande kommen soll, und zwar durch einen Eintrag beim Standesamt sowie eine Ausweitung der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Partner.
Ondrej Vrábel von der Online-Plattform Dúhy weist darauf hin, dass die Slowakei zusammen mit Polen, Rumänien, Lettland, Litauen und Bulgarien zu den EU-Ländern zählt, in denen die Beziehungen gleichgeschlechtlicher Paare gar nicht geregelt sind.
Quelle: TASR