Die Verfassung der Slowakischen Republik, die vor 30 Jahren angenommen wurde, habe sich im Laufe der jungen Geschichte des Landes bewährt, so der Vorsitzende des Verfassungsgerichtes Ivan Fiačan. Mehrere Novellen hätten sie verbessert, doch einige Änderungen seien nicht notwendig gewesen.
Ivan Fiačan zufolge müsse man bedenken, unter welchen Umständen die Verfassung entstanden ist. Es sei zu schätzen, dass sich die Verfasser bemüht haben, Grundlagen für ein funktionstüchtiges Verfassungssystem auf demokratischen Prinzipien, einer parlamentarischen Regierungsform, einem pluralistischen politischen Regime sowie auf dem Respekt der Grundrechte und -freiheiten zu schaffen. Es hänge von der politischen Kultur ab, wie die Verfassung wahrgenommen und umgesetzt wird, so der Vorsitzende des Verfassungsgerichtes. Die Auslegung sowie die Kontrolle der Einhaltung der Verfassung obliegt nämlich dem Verfassungsgericht der Slowakischen Republik.
Keine Verfassung reagiere auf alle Situationen, die die politische oder gesellschaftliche Entwicklung mit sich bringt. Daher sei es wichtig, dass eine Verfassung über ein ausgeglichenes Maß an Abstraktion und Konkretheit verfügt. Laut Ivan Fiačan gäbe es nämlich auch solche Situationen, in denen die Auslegung der Verfassung einzelnen Beteiligten überlassen werden sollte. Eine Novellierung der Verfassung sei zwar natürlich, doch man sollte darauf achten, dass es dazu nicht in einem verkürzten gesetzgebenden Verfahren kommt. Denn bei einem verfassungsgebenden Prozess sei die Teilnahme der Öffentlichkeit und der Experten sowie die Sachbemerkungen einzelner Ressorts und eine ernsthafte Debatte im Nationalrat äußerst wichtig. Ivan Fiačan zufolge sollte man den Prozess der Verfassungsveränderungen strengeren Regeln unterziehen, indem man zum Beispiel das notwendige Quorum zur Annahme von drei Fünftel (90) der Parlamentarier auf zwei Drittel (100) erhöht. Auch könnte eingeführt werden, dass eine Verfassungsänderung nur von einer Gruppe von etwa 30 Abgeordneten vorschlagen werden dürfe und nicht von einem einzigen Abgeordneten, wie es heutzutage möglich ist.
Das Verfassungsgericht der Slowakischen Republik wird anlässlich des 30. Jahrestages der Annahme der slowakischen Verfassung Ende September eine Konferenz zum Thema „Die Verfassung der Slowakischen Republik als normative Grundlage für einen demokratischen Rechtsstaat“ abhalten.
Quelle: TASR