Feierlichkeiten zu 30 Jahren der slowakischen Verfassung

Feierlichkeiten zu 30 Jahren der slowakischen Verfassung

Am kommenden Donnerstag (1.9.) wird im slowakischen Parlament ein Tag der offenen Tür stattfinden. Das Programm ist an einen runden Jahrestag gebunden, denn vor 30 Jahren wurde die Verfassung der Slowakischen Republik verabschiedet. Die Besucher können sich mit Abgeordneten treffen, den Plenarsaal sowie die Repräsentationsräume der Burg Bratislava besichtigen oder sich Militär- und Polizeitechnik ansehen. Gleichzeitig wird im Parlamentsgebäude auf dem Platz Župné námestie eine feierliche Sitzung des Nationalrats abgehalten werden.

Die Verfassung, die am ersten September 1992 vom Slowakischen Nationalrat verabschiedet wurde, sei gut, meint der ehemalige slowakische Staatspräsident und Parlamentspräsident Ivan Gašparovič, der an ihrer Ausarbeitung beteiligt war. Das slowakische Grundgesetz wurde laut ihm auch von internationalen Institutionen konsultiert. „Der angesehene Jurist und Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Professor Pettiti hatte gesagt, dass die Verfassung wirklich gut und demokratisch ist,“ erklärte Ivan Gašparovič. „Ich bin stolz auf diese Verfassung. Natürlich kann eine Verfassung kein Dogma sein, das nicht geändert werden darf. Sie muss eine gewisse Flexibilität besitzen, um auf die Realität oder Ereignisse zu reagieren, die zum Zeitpunkt ihrer Ausarbeitung nicht absehbar waren. Deshalb ist es in Ordnung, dass unsere Verfassung durch mehrere Eingaben geändert wurde. Sie ist gut, modern und demokratisch, sie muss nur noch umgesetzt werden."

Das Grundgesetz wurde bereits 19 Mal geändert. Die Novelle im Jahr 2001, mit der die Voraussetzungen für die EU-Mitgliedschaft geschaffen wurden, zählt laut Verfassungsrechtlern zu den bedeutendsten. Da dabei mehr als ein Drittel des ursprünglichen Textes geändert wurde, spricht man von „einer großen Verfassungsnovelle“, erinnert der Professor für Verfassungsrecht Ladislav Orosz.

Mehrere Bestimmungen der großen Verfassungsnovelle hätten sich als umstritten erwiesen, weil es hier an Erfahrungen mit Institutionen wie dem Gerichtsrat oder dem Ombudsmann mangelte, meint Verfassungsrechtsprofessor Ján Svák. Laut ihm könne nicht alles, was sich in den so genannten alten Demokratien als nützlich erweist, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in den Ländern Mittel- und Osteuropas verbessern.

Quelle: TASR

Marika Antašová, Foto: TASR

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