Der Parlamentsabgeordnete und Vizevorsitzende der ehemals regierenden und heute oppositionellen Partei Smer-SD Ľuboš Blaha muss die Verbreitung und Veröffentlichung von Behauptungen unterlassen, wonach die Präsidentin der Slowakischen Republik Zuzana Čaputová eine Volksverräterin sei. Dies hat das Kreisgericht Bratislava 1 hat am Donnerstag (24.3.) entschieden und verfügt, dass er alle diesbezüglichen Postings innerhalb von drei Tagen zu löschen hat. Die Präsidentin, die den Antrag auf Rechtsschutz gestellt hatte, betonte, dass die betreffenden Aussagen die Grenzen der freien Meinungsäußerung und des legitimen politischen Wettbewerbs überschreiten. Vincent Bujňák, Jurist am Lehrstuhl für Verfassungsrecht der Comenius-Universität in Bratislava, macht allerdings darauf aufmerksam, dass es in der EU viele Gerichtsbeschlüsse rund um diesen Themenkomplex gibt: „Der Europäische Gerichtshof verweist standardmäßig darauf, dass oppositionelle Politiker einen erhöhten Schutz in Sachen Meinungsäußerung genießen dürfen. Jene Personen, die am öffentlichen Diskurs über das öffentliche Interesse teilnehmen, hätten demnach das Recht, zu Übertreibungen oder sogar zu Provokationen zu greifen.“
Ähnlich argumentiert auch der Nationalratsabgeordnete Blaha, der der Präsidentin, die selbst auch Juristin ist, empfahl, sie solle ihre Kenntnisse erweitern. Präsidentin Čaputová wiederum stellte fest, dass es sich bei den Behauptungen um Lügen handelt, die auch ihre Mandatsausübung beeinträchtigen. In der Urteilsbegründung des Gerichts steht unter anderem: „Die Aussagen des Beklagten, in denen er die Präsidentin besonders schwerer Straftaten bezichtigt, sowie die anderen verunglimpfenden Anschuldigungen, bei denen sich der Beklagte ersichtlich darum bemüht, bei seinen Anhängern starke negative Emotionen gegen die Präsidentin hervorzurufen, lassen sich nicht mit der Meinungsfreiheit vereinbaren, insofern sie jeglicher sachlicher und rationaler Argumentation und ... jeglichen Versuchs entbehren, die Behauptungen zu erläutern und zu belegen.“ Der Politikwissenschaftler Jozef Lenč von der Kyrill-und-Method-Universität in Trnava spricht vor allem die politische Dimension des Rechtsstreits an: „Das Hauptziel der Kommunikation von Ľuboš Blaha in den sozialen Netzwerken besteht darin, sich als Person sichtbar zu machen, wobei er dazu jene Politiker ausnutzt, die populärer sind als er.“
Der Facebook-Account von Ľuboš Blaha zählt zu den populärsten unter den slowakischen PolitikerInnen, dem insbesondere Coronaleugner, Impfverweigerer aber auch Gegner der slowakischen NATO-Mitgliedschaft folgen und zustimmen. Seine Partei war an Antiregierungsdemonstrationen im direkten Schulterschluss mit Rechtsextremisten beteiligt. Der Medienanalytiker Jakub Goda berechnete, dass Blaha seit 2018 in seinen Facebook-Beiträgen Wladimir Putin über 300 Mal erwähnt hat, und zwar stets in besonders positivem Licht. Noch vor wenigen Tagen (am 20.02.2022) veröffentlichte Blaha einen Post mit den Worten: „Glücklicherweise ist Herr Putin offensichtlich der Einzige, der den Frieden in Europa bewahren will“. Blaha, der das demokratisch gewählte Staatsoberhaupt seines eigenen Landes öffentlich schmäht, schrieb 2021 über den Führer Russlands: „So sieht ein Staatsmann aus. Chapeau.“
Der Beklagte lehnte es bereits ab, seine Postings zu löschen und will Berufung gegen die erstinstanzliche Entscheidung einlegen, die von beiden Parteien innerhalb der gesetzlichen 15-Tage-Frist angefochten werden kann.
Quelle: Správy RTVS, TASR