Lex Ukraine regelt Unterstützung für Kriegsflüchtlinge

Lex Ukraine regelt Unterstützung für Kriegsflüchtlinge

Die Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine werden je nach Anzahl der zur Verfügung gestellten Zimmer mit höchstens 500 bis 1 250 Euro pro Monat vergütet. Dies ergeht aus der sogenannten Lex Ukraine, die am Dienstag (22.3.) von den Abgeordneten des slowakischen Nationalrats verabschiedet wurde. Die Zuwendung soll pro Nacht ausgezahlt werden. Die Flüchtenden sind verpflichtet, im April zum ersten Mal der zuständigen Gemeinde mitzuteilen, dass sie eine Unterkunft erhalten. Der Beitrag wird voraussichtlich bis Ende Juni gewährt werden. Die Frage der großen Unterkunftseinrichtungen sollte man laut Innenministerium in einer Regierungsverordnung regeln. Die im Gesetz festgelegte Beitragshöchstgrenze kann nämlich nicht auf nicht-unternehmerische juristische Personen, die Einrichtungen besitzen, angewendet werden.

Ukrainische Staatsangehörige und deren Familienmitglieder können unmittelbar nach der Stellung des Asylantrags vorübergehend ein Arbeitsverhältnis eingehen. Die Geflüchteten sollen Adressänderungen nicht mehr bei der Polizei, sondern bei der Gemeinde oder dem Stadtbezirk melden. Ein Drittstaatsangehöriger könnte auch die Möglichkeit bekommen, nach seiner Einreise in die Slowakei eine freiwillige Rückkehr in sein Heimatland zu beantragen. Die Polizei kann zu diesem Zweck einen Fremdenpass ausstellen.

Die neue Regelung sei die Antwort auf Sicherheitsbedrohungen und helfe den Ukrainern, meint der Koalitionsabgeordnete Ondrej Dostál (SaS): Es gab dort Dinge, die den Ukrainern helfen, die in die Slowakei kommen. Andere Bestimmungen helfen den Ukrainern, die die Slowakei verlassen, um für ihr Land zu kämpfen. Man will erreichen, dass zum Beispiel ihre Sozialversicherung nicht unterbrochen wird beziehungsweise, dass diese unterbrochen wird und sie sich nicht verschulden müssen. Wir schaffen also auch Raum dafür, dass die Ukrainer ihre Heimat verteidigen können. Wenn es so weit ist, können sie zurückkehren und hier weiterarbeiten.“

Es stimme nicht, dass die Hilfe, die man den Menschen aus der Ukraine gewährt, auf Kosten der Bürger der Slowakei geht, betont ein weiterer Koalitionsabgeordneter Juraj Šeliga (Za ľudí): „Es gibt eine vorläufige Vereinbarung, dass fast alle Gelder, die die Slowakei zur Unterstützung von Kriegsflüchtlingen bereitstellt, von der EU erstattet werden. Es ist auch offensichtlich, dass unser Arbeitsmarkt etwa 50.000 bis 60.000 Menschen für freie Stellen benötigt, die die in der Slowakei lebenden Menschen nicht besetzen wollen.“

Im Gesetz heißt es auch, dass Fahrzeuge, die humanitäre Hilfe und Flüchtlinge transportieren, von der Mautpflicht befreit sind. In der Ukraine zugelassene Fahrzeuge müssen in der Slowakei keine Vignette kaufen. Laut der neuen Regelung haben alle Flüchtlinge aus der Ukraine in den ersten 30 Tagen nach ihrer Einreise in der Slowakei Anspruch auf eine medizinische Notversorgung.

Quelle: TASR

Marika Antašová, Foto: TASR

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