Unabhängigkeit der Justiz: Slowakischer Gerichtsrat zum EU-Konflikt mit Polen

Unabhängigkeit der Justiz: Slowakischer Gerichtsrat zum EU-Konflikt mit Polen

Der Vorsitzende des Gerichtsrates der Slowakischen Republik sieht die Notwendigkeit, die Unabhängigkeit und Verantwortung der Justiz-Systeme in Europa zu stärken. Dies betonte Ján Mazák in Zusammenhang mit dem Ausschluss des polnischen Gerichtsrates (KRS) aus dem Europäischen Netz der Räte für das Justizwesen (ENCJ), einer Organisation von EU-Richtervertretungen, und wies auf die Einhaltung der Prinzipien des Rechtsstaates sowie der gemeinsamen Werte hin, auf denen die Europäische Union beruhe. Den Ausschluss Polens beschlossen die ENCJ-Mitglieder in einer Sondersitzung im litauischen Vilnius am Donnerstag (28.10).

Wie der slowakische Gerichtsrat in seinem Internet-Portal informierte, wurden von den 92 abgegebenen Stimmzetteln 86 für den Ausschluss des polnischen Gerichtsrates gezählt, 6 Vertreter der Mitgliedsländer enthielten sich der Stimme. Der slowakische Gerichtsrat hatte bereits im August 2020 dem Vorschlag des Exekutivrates des ENCJ über den Ausschluss Polens zugestimmt. Grund des Ausschlusses seien die von der polnischen Regierung seit 2017 eingeführten Reformen, die die Unabhängigkeit der dortigen Justiz in bedeutendem Maße eingeschränkt haben sollen. Bei der Sondersitzung im litauischen Vilnius war kein Vertreter des polnischen Gerichtsrates anwesend.

Dem eigentlichen Ausschluss des Gerichtsrates Polens war die Aussetzung der Mitgliedschaft vorangegangen. Diese sollte Polen zur Behebung der festgestellten Probleme im Land bewegen. Man habe jedoch konstatiert, dass sich die Situation nicht verbessert, sondern verschlechtert habe, was letztendlich zum Ausschluss Polens führte. Gleichwohl erfülle Polen weiterhin eine der Grundbedingungen für die Mitgliedschaft, nämlich dass der Gerichtsrat völlig unabhängig von der Exekutive des jeweiligen Staates sein müsse.

Quelle: TASR

Sofia Miklovic, Foto: AP/TASR

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