Referendum über Neuwahlen: Parlament ist nun am Zug

Referendum über Neuwahlen: Parlament ist nun am Zug

„Sind Sie mit einer solchen Verkürzung der VIII. Wahlperiode des slowakischen Nationalrats einverstanden, dass die Wahlen zum Nationalrat innerhalb von 180 Tagen nach der Bekanntgabe der Ergebnisse dieses Referendums stattfinden?" - Diese Frage wollten die Initiatoren des Volksentscheids aufgrund einer von mehr als 585.000 Menschen unterzeichneten Petition für vorgezogene Neuwahlen slowakeiweit stellen. Um herauszufinden, ob die Referendumsfrage im Einklang mit der Verfassung steht, hatte sich Präsidentin Zuzana Čaputová an das Verfassungsgericht gewandt. Hätte sie dies nicht getan, wäre durch sie ein Referendum ausgerufen worden, dessen Ergebnisse vor dem Verfassungsgericht hätten angefochten werden können, so Zuzana Čaputová: „Das Referendum wäre abgehalten worden, das heißt: Kosten in Millionenhöhe und insbesondere das Vertrauen der Bürger, die mit der Zuversicht zum Referendum gekommen wären, etwas ändern zu können. Anschließend hätte das Verfassungsgericht das Referendum für ungültig erklärt. Das habe ich für kein gutes Szenario gehalten."

Der Beschluss des Gerichts, dass die Frage verfassungswidrig ist, müsse kein Schlusspunkt sein, sondern quasi ein Komma in der verfassungsrechtlichen Entwicklung, meint Vincent Bujňák von der Juristischen Fakultät der Comenius-Universität:„Unmittelbar vor der Entscheidung hat man quer durch das politische Spektrum - in der Koalition sowie in der Opposition - Äußerungen gehört, dass es eine solche Möglichkeit im Verfassungssystem geben sollte. Im Europarat gibt es zwei Länder, deren Verfassungen die Möglichkeit vorsehen, das nationale Parlament aus Initiative eines Teils der Bürger aufzulösen: Liechtenstein und Lettland. Als man dies in Lettland einführen wollte, wurde 2009 die Verfassung geändert. Ein gleiches Verfahren ist auch in der Slowakei zur Verfügung."

Würde das Parlament über eine Verfassungsänderung entscheiden und anschließend einen Beschluss mit der Bitte um die Durchführung des Referendums verabschieden, würde die Präsidentin den Volksentscheid ausrufen. Sie bezeichnete dies als eine der möglichen Lösungen.

Sollten vorgezogene Wahlen per Referendum in der Verfassung geregelt werden, müsste man laut Justizministerin Mária Kolíková (Za ľudí) ernsthaft über die Bedingungen diskutieren, unter denen dies angemessen sei, unter Beachtung der Entscheidung des Verfassungsgerichts. Wie Parlamentspräsident Boris Kollár (Sme rodina) in einem sozialen Netzwerk mitteilte, wolle er bei der Sondersitzung im Juli eine Gesetzesänderung einbringen, damit das Referendum doch abgehalten werden könnte.

Verfassungsjurist Kamil Baraník hofft, dass das Urteil eine weitere Diskussion und möglicherweise auch Bemühungen auslösen könnte, das Referendum im slowakischen Verfassungssystem komplex anzugehen. Laut ihm sei das Instrument des Volksentscheids hierzulande sehr sparsam eingesetzt worden. Grund dafür seien relativ schwer zu erreichende Mehrheiten der Beteiligung sowie die bisher ziemlich widersprüchliche Rechtsprechung des Verfassungsgerichts. Darüber hinaus sei das Referendum in der Slowakei eher als Instrument zur Erlangung politischer Macht genutzt worden.

Quelle: TASR

 

Marika Antašová, Foto: TASR

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