Im westslowakischen Skačany hat sich eine Kolonie von Biberratten zu einem Anziehungspunkt für die Bevölkerung entwickelt. Vor allem viele Familien mit Kindern kommen ans Ufer des örtlichen Fischteichs, um die zutraulichen Tiere zu füttern. Die Attraktion stellt allerdings auch um eine Bedrohung für die Umwelt dar, denn das Nagetier zählt zur Liste der 100 invasivsten Arten in der Slowakei.
Die Biberraten in Skačany sind so zutraulich, dass sie den Menschen sogar aus den Händen fressen. Nach Europa wurden sie Anfang des vorigen Jahrhunderts aus Südamerika gebracht. Hier hat man sie vor allem aufgrund ihres Fells gezüchtet, das nach dem Zweiten Weltkrieg etwa auch in Deutschland sehr gefragt war. Aus der Pelztierhaltung gelangten sie schließlich auch in die freie Wildbahn, wo sie sich mangels natürlicher Feinde stark vermehren konnten. Die Kolonie in Skačany habe sich vor fünf, sechs Jahren gebildet, sagt der Bürgermeister des Ortes, Juraj Kližan (SNS): "Momentan sind es mehr als 20. Ausgesetzt wurden die Biberratten von ihren Züchtern selbst, von denen es früher einige bei uns im Ort gab. Sie wurden aufgrund ihres Fells aber wohl auch Fleisches gezüchtet."
Für die Naturschützer stellt dies ein Problem dar, da die Biberratten als invasive Art die Lebensräume heimischer Arten stören und auch in Naturschutzgebieten ihre Spuren hinterlassen. Der Zoologe Stanislav Harvančík von der staatlichen Naturschutzbehörde: "Ich erinnere mich an den Fischteich, als sein Ufer noch dicht bewachsen war und dort Wasservögel genistet haben. Und heute gibt es dort praktisch nichts bis auf die Biberratten. Ich habe deshalb mit dem zuständigen örtlichen Jäger gesprochen, und er hat versprochen sie demnächst vorschriftsgemäß zu beseitigen."
Laut gültiger Legislative ist der Besitzer oder Verwalter eines betreffenden Grundstücks dazu verpflichtet, etwaige invasive Arten darauf zu beseitigen. Außerdem drohen für das Aussetzen von Tieren wie Biberratten in der freien Natur Geldstrafen von 7.500 Euro bei natürlichen Personen bzw. 90.000 Euro bei juristischen Personen.
Quelle: RTVS