Neue Regeln für die Ausgangssperre in der Slowakei

Neue Regeln für die Ausgangssperre in der Slowakei

Die Ausgangssperre in der Slowakei soll vorübergehend bis zum 14. November andauern. Die Einschränkung der Mobilität bezieht sich nicht auf Personen mit negativem PCR-Test oder einem Zertifikat vom Antigentest aus dem flächendeckenden Covid-19-Test. In den Landkreisen, in denen am kommenden Wochenende (7./8.11.) die zweite Test-Runde stattfindet, ist dann der aktuelle Test notwendig. In anderen Landkreisen genügt das Zertifikat aus den Tests vom 29. Oktober bis 1. November. Darüber entschied die Regierung am Mittwoch (4.11.).

Ohne einen negativen Test kann man auch während der Ausgangssperre zum Testen, zur ärztlichen Untersuchung und zur Beschaffung der Grundversorgung außer Haus gehen. Ferner wird die Ausganssperre in der Zeit von 01:00 nachts bis 05:00 Uhr morgens ausgesetzt. Ausnahmen gelten für Kinder unter zehn Jahren, für den Weg zur Bestattung einer nahen Person, zur Eheschließung oder Taufe, für einen Spaziergang mit dem Hund im Umkreis von 100 Metern vom Haus, für die Begleitung von Kindern in den Hort oder Kindergarten. Kinder der ersten vier Klassen können ohne Test die Grundschule besuchen. Die Ausgangsperre gilt außerdem nicht für Menschen, die die Covid-19-Erkrankung vor weniger als drei Monaten überwunden haben, für jene, die aus gesundheitlichen Gründen am Testen nicht teilnehmen können, für Autisten, Menschen mit schweren mentalen Behinderungen oder onkologische Patienten. Ausnahmen gelten ferner für Fahrer im Fracht- und Busverkehr, Piloten und Flugpersonal sowie Mitarbeiter im Zug- und Schiffverkehr. Sie müssen jedoch das Gebiet der Slowakei spätestens 48 Stunden nach der Ankunft verlassen.

Quelle: TASR

Jana Hrbeková, Foto: TASR

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