Der Verfassungsausschuss des slowakischen Parlaments empfiehlt, die Novelle des Gesetzes über die Gesundheitsvorsorge zu verabschieden.
Die Regierungspartei OĽANO schlägt mit der Regelung Änderungen in der Sozialversorgung von Frauen vor, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen. Außerdem wären demnach für Abtreibungen aus gesundheitlichen Gründen wieder zwei voneinander unabhängige ärztliche Gutachten erforderlich. Die Frist, innerhalb derer es sich Frauen vor einer Abtreibung noch anders überlegen können, würde sich auf 96 Stunden verlängern. Frauen, die Gewalt erfahren oder das Dach über dem Kopf verloren haben, sollten stärker unterstützt werden, zum Beispiel bei einer vorübergehenden Unterkunft, um die Schwangerschaft geheim halten zu können. Eine Notunterkunft könnten auch Mütter bis zu drei Jahren nach der Entbindung nutzen, die sich selbst um das Kind kümmern.
Gegen die Regelung äußerten sich 111 zivilgesellschaftliche Organisationen in einer gemeinsamen Erklärung. Das Gesetz würde neue Hindernisse im Zugang zur legalen Behandlung schaffen, die Gesundheit und das Wohl der Frauen gefährden und deren Entscheidungsfreiheit sowie Privatsphäre verletzen. Die Organisationen fordern deshalb die Parlamentsabgeordneten auf, die Novelle abzulehnen. Laut ihnen würde die Regelung die schädliche, mit Interruptionen verbundene Stigmatisierung verstärken. Sie sei im Widerspruch zu internationalen Standards im Bereich der öffentlichen Gesundheit, den bewährten klinischen Abläufen und den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen der Slowakei.
Die Novelle wird von der konservativen OĽANO-Abgeordneten Anna Záborská vorgelegt, die sich jahrelang für den Schutz des Lebens und der Familie einsetzt. Sie bezeichnete die Regelung als eine praktische Hilfe für Frauen und bestritt, nur den Schutz von Ungeborenen im Auge zu haben.
Quelle: TASR