Coronavirus: Unternehmen im Fremdenverkehr bedroht

Coronavirus: Unternehmen im Fremdenverkehr bedroht

Slowakische Hotels und Restaurants melden eine kritische Situation im Fremdenverkehr als Folge der Coronavirus-Ausbreitung. Dies sagte am Donnerstag (12.03.2020) der Präsident des Fremdenverkehrsverbandes der Slowakischen Republik und Generalmanager der Assoziation der Hotels und Restaurants, Marek Harbuľák. Er bekomme bereits Informationen über die Schließung von Hotels. Deshalb forderte er die noch amtierende alte wie auch die sich formierende neue Regierung auf, Maßnahmen zur Milderung der negativen Auswirkungen zu treffen: Die Fremdenverkehrsbranche ist die erste, die von diesen restriktiven Maßnahmen getroffen wird. Wir sind uns dessen bewusst, dass sie notwendig sind. Der Schutz der Gesundheit ist vorrangig. In unserer Branche sind aber vor allem kleine und mittlere Unternehmen tätig. Für diese kann so ein Zustand langfristig untragbar sein."

Laut Harbuľák handeln alle Hotels und Restaurants verantwortungsvoll und treffen Maßnahmen über den Rahmen gewöhnlicher hygienischer Standards hinaus. Auch bei der Absage der Reservierungen berechnen sie den Kunden keine Stornogebühren.

Die Assoziation gab eine Umfrage zu den möglichen Folgen der Situation in Auftrag. Befragt wurden 150 Einrichtungen, die im Durchschnitt einen 47-prozentigen Umsatzrückgang verzeichnet haben. Den Gesamtverlust schätzen sie auf 2,4 Millionen Euro. Für eine Einrichtung bedeutet das eine Minderung der Einnahmen um etwa 16.000 Euro, beziffert Vladimír Bačišin von der Agentur Comenius Analytica. Er meint, dass die Verluste noch höher wären, wenn alle Firmen in der Branche angesprochen würden. Künftig erwarte er einen weiteren Rückgang der Gästezahlen sowie die freiwillige Schließung von einigen oder sogar allen Einrichtungen.

Harbuľák zufolge gebe es einige Vorschläge für die Lösung der Situation, die die Regierung nichts kosten würden. Für die einfachste und schnellste Lösung hält er zum Beispiel die Verschiebung von Abschlagszahlungen bei Abgaben, beispielweise bei der Mehrwertsteuer, oder für die Arbeitnehmer. Außerdem könnte man einige Änderungen im Gesetz zur Beschäftigungsdienstleitungen vornehmen. Demnach haben in der Zeit der Krise Unternehmer Anspruch an Förderung. Es genüge also, einige Bestimmungen des Gesetzes zu vereinfachen, damit dieses Instrument für die Hotels und Restaurants möglichst schnell wirksam wird.

Quelle: TASR

Jana Hrbeková, Foto: AP/TASR

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