Präsidentin billigt 13. Rente und schaltet Verfassungsgericht ein

Präsidentin billigt 13. Rente und schaltet Verfassungsgericht ein

In der Slowakei wird die 13. Rente in die Wege geleitet. Präsidentin Zuzana Čaputová legt kein Veto gegen die Novelle des Gesetzes über die Sozialversicherung ein. Diese wurde vom Arbeitsministerium kurz vor der Parlamentswahl im Nationalrat vorgelegt.

Wie die Präsidentin bemerkte, wäre ihr die Entscheidung leichter gefallen, wenn man das Gesetz unter anderen Umständen verabschiedet hätte. Ihr zufolge sei es in der Geschichte der Slowakei bisher nicht vorgekommen, dass eine Regierung einen Gesetzesentwurf von derart grundsätzlicher Bedeutung so kurz vor dem Ende ihrer Amtszeit und der Wahlkampagne im Nationalrat vorgelegt hätte. Wie sie hinzufügte, stelle sie das Recht des Kabinetts nicht in Frage, solche Vorkehrungen vorzuschlagen und zu billigen. Der Vorgang sei jedoch kein gutes Beispiel dafür, wie man Gesetze erlassen sollte, die sich auf knapp anderthalb Millionen Menschen auswirkten und Kosten von fast einer halben Milliarde Euro im Jahr beinhalteten. Čaputová kritisierte dabei auch das verkürzte Gesetzgebungsverfahren: "Würden wir das präzedenzlose Verletzen verbindlicher Regeln in der exponierten Zeit vor der Wahl außer Acht lassen, könnte dies zu einer gängigen Praxis werden. Jede Regierung, jede aktuelle Parlamentsmehrheit könnte die Gesetzgebung vor der Wahl zum Mittel der Wahlkampagne machen."

Würde die Präsidentin ein Veto einlegen, könnte dieses vom neuen Parlament nicht gebrochen werden. Das Gesetz würde also nicht in Kraft treten. Čaputová hält allerdings das eigentliche Vorhaben, die Finanzlage der Rentenbezieher zu verbessern, für legitim und gerechtfertigt: "Die verletzlichsten Bevölkerungsgruppen verdienen es nicht, die Geiseln dieser Situation zu sein. Das Gesetz wird also in Kraft treten. Zugleich habe ich mich jedoch entschieden, einen Antrag auf die Überprüfung dieses Gesetzes beim Verfassungsgericht zu stellen. Grund dafür ist meine Überzeugung von der Verletzung der Verfassungsmäßigkeit im Prozess der Annahme dieses Gesetzes, und zwar, dass die Bedingungen für das verkürzte Verfahren nicht erfüllt wurden."

Arbeitsminister Ján Richter (Smer-SD) begrüßte, dass Čaputová das Gesetz unterzeichnete. Er respektiere ihr Recht, sich an das Verfassungsgericht zu wenden: "Wir werden die Unterlagen für das Verfassungsgericht vorbereiten, um unsere Entscheidung über den Vorgang auch vor dem Verfassungsgericht zu rechtfertigen. Ich meine, dies ist eine sehr gute Nachricht für die fast 1,5 Millionen Rentner in der Slowakei. Mit dieser Entscheidung hat die Präsidentin bestätigt, dass sie auch überparteilich sein kann."

Die 13. Rente wird ab November ausgezahlt werden. Anspruch darauf haben alle Pensionsbezieher. Zum Beispiel bekommt ein Bezieher der Altersrente eine Geldzahlung in Höhe der durchschnittlichen monatlichen Altersrente, das heißt rund 460 Euro.

Quelle: TASR


Marika Antašová, Foto: TASR

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