Das Verfassungsgericht wird womöglich die Ergebnisse der Parlamentswahl prüfen. Besonders in den sozialen Netzwerken beschweren sich die Menschen, einen Kandidaten auf dem Wahlzettel markiert zu haben und dies in den Ergebnissen nun nicht zu sehen. Eine von ihnen ist Martina Oleárniková. Sie ging im Bratislaver Stadtteil Dúbravka zur Wahlurne: „Ich habe bemerkt, dass meine Geschichtslehrerin vom Gymnasium auf der Kandidatenliste steht. Ich war darüber erfreut und habe ihr eine Vorzugsstimme gegeben. Als ich jedoch die Zahl der Stimmen überprüft habe, habe ich eine Null bei ihrem Namen gesehen."
Die Wählerin sei sich sicher, dass sie nur vier Vorzugsstimmen gegeben hat, die also gezählt werden hätten müssen.
Besonders sensibel nehmen diese Beschwerden jene Parteien wahr, die vor den Toren des Parlaments blieben. Mehrere erwägen, die Wahlergebnisse beim Verfassungsgericht anzufechten. Der Koalition PS/Spolu (Progressive Slowakei/Zusammen) fehlten 926 Stimmen, um den Einzug in den Nationalrat zu schaffen. Sie schaltete eine Website ein, auf der die Wähler auf Unstimmigkeiten hinweisen können. Im Moment gibt es dort über 600 Einträge. Die Sprecherin der Koalition PS/Spolu Silvia Hudačková: „Es geht nicht nur um die Vorzugsstimmen, sondern auch um die Stimmen aus dem Ausland und die Unstimmigkeiten zwischen der Zahl der beteiligten Wähler und der abgegebenen Umschläge."
Laut der Schriftführerin der Staatlichen Wahlkommission Eva Chmelová kontrollieren die Mitglieder der Wahlkommissionen die Stimmenauszählung. Diese werden von den politischen Parteien nominiert. In mehreren Wahllokalen seien darüber hinaus Wahlbeobachter präsent. Eine Rolle spiele allerdings auch der Faktor Mensch, meint Eva Chmelová: „Man kann eine Zeile niedriger oder eine Nummer zu viel auf dem Wahlzettel markieren... Man kann auch das nicht ausschließen, dass sich die Wahlkreiskommissionen bei der Erhebung der Vorzugsstimmen irren konnten."
Der Chef der Staatlichen Wahlkommission und ehemalige Vorsitzende des Verfassungsgerichts Eduard Bárány gibt zu, dass Menschen bei der Zählung der Vorzugsstimmen Fehler begangen haben könnten. Wie er jedoch bemerkt, haben die Vorzugsstimmen keinen Einfluss auf das Wahlergebnis der Parteien. Über die Wahrscheinlichkeit einer Wahlwiederholung aufgrund dieser Einwände meint er: „Wenn wir diese Wahrscheinlichkeit ausdrücken möchten, würden wir es mit einer einstelligen Zahl nicht in Prozent, sondern in Promille tun."
Die Stimmzettel liegen versiegelt im Archiv des Innenministeriums. Zugang dazu haben nur die Polizei und das Verfassungsgericht. An dieses können sich die Unzufriedenen bis zum nächsten Mittwoch wenden.
Quelle: RTVS