Ungleiche Versicherungstarife für Männer und Frauen, z. B. bei der Kfz-Versicherung, sollen ab April in der Slowakei Vergangenheit sein. Dies ergibt sich aus der Novelle des Antidiskriminierungsgesetzes, die am Dienstag vom Parlament verabschiedet wurde. Mit den Änderungen reagiert die Slowakei auf den Gleichheitsgrundsatz, den der Europäische Gerichtshof für alle EU-Mitgliedsstaaten durchsetzte.
Bislang waren die Versicherungsbeiträge nach sogenannten Risikofaktoren gestaffelt, die geschlechterspezifisch waren.Versicherungen hatten also die Möglichkeit, für Männer und Frauen in den Tarifen die unterschiedlichen Risiken abzubilden. Für geringere Risiken konnten niedrigere Prämien berechnet werden als für höhere. Frauen mussten bei der Kfz-Haftpflicht weniger zahlen als Männer, weil sie nachweislich weniger Schadensfälle aufweisen. Bei Rentenversicherungen waren für Männer die Prämien preiswerter, weil sie statistisch eine geringere Lebenserwartung haben. Damit ist jetzt Schluss. Ungleiche Tarife widersprechen der Grundrechtscharta der Europäischen Union. Niemand darf wegen seines Geschlechts bei Prämien und Leistungen von Versicherungen benachteiligt werden. Und so dürfen Versicherungsanstalten das Geschlecht nicht mehr als Faktor benutzen, um Versicherte in verschiedene Risikogruppen einzuteilen. Jetzt müssen sie alternative Faktoren suchen. In diesem Zusammenhang behauptet jedoch die Slowakische Assoziation der Versicherungsanstalten, dass der Beschluss des Europäischen Gerichtshofs die Versicherungspolicen für beide Geschlechter teurer macht. Von der Umstellung auf Unisex-Tarife sind nur neue Verträge betroffen, für bereits bestehende Verträge gelten weiterhin die alten Tarife. Die Gesetzesnovelle soll am 1. April in Kraft treten.
Quelle: SITA