Die Veterinärbehörde hat die Ausfuhr von lebendem Geflügel, Eiern und Fleisch aus der Umgebung von Zbehy bei Nitra verboten. Letzte Woche wurde dort ein Fall der Vogelgrippe bestätigt. In einer Privatzucht verendeten drei Legehennen. Das H5N8-Virus wird normalerweise nicht auf Menschen übertragen. Daher fordern das slowakische Landwirtschaftsministerium und die staatliche Veterinär- und Lebensmittelverwaltung die Geflügelzüchter zur Vorsicht auf und verweisen auf die Notwendigkeit, vorbeugende Maßnahmen einzuführen. Die Geflügelzucht, bei der die aviäre Influenza auftritt, unterliegt nun veterinärmedizinischen Maßnahmen zur Tötung und Vernichtung des Geflügels. Dies teilte bei einer Pressekonferenz die Landwirtschaftsministerin Gabriela Matečná mit. Sie erklärte:
"Ebenso wie im Fall der Afrikanischen Schweinepest wurde auch die Vogelgrippe bei einer kleinen Geflügelzucht diagnostiziert. Daher ist es wichtig, dass die Züchter Vorsichtsmaßnahmen treffen und besonders vorsichtig sind. Das größte Risiko besteht jedoch dort, wo Hausgeflügel in Kontakt mit den Wildvögeln kommen kann. In Bezug auf die Jahreszeit und den Klimawandel ist das Risiko der Übertragung der Krankheit durch Zugvögel aus anderen Ländern am höchsten."
Der Direktor der staatlichen Veterinär- und Lebensmittelverwaltung, Jozef Bíreš, bestätigte, dass die großen Betriebe täglich unter Kontrolle gehalten werden und die präventiven Maßnahmen auf einem hohen Niveau seien. Er appelliert:
„Es ist äußerst wichtig, den Kontakt von Wildvögeln mit Zuchtgeflügel zu vermeiden. Neu gekauftes Geflügel sollte in Räumen gelagert werden, die vorher gründlich gereinigt und desinfiziert wurden. Geflügel sollte in einem geschlossenen Raum oder unter einem Schutzdach gefüttert und getränkt werden. Dieser verhindert das Anfliegen von Wildvögeln sowie deren Kontakt mit Futter und Wasser für Geflügel. Sollte jedoch die Krankheit in der Geflügelzucht auftreten, ist es gemäß den geltenden Vorschriften erforderlich, das gesamte Geflügel im Betrieb zu töten. Verendetes oder getötetes Geflügel wie auch alle Eier müssen vernichtet werden, um das Risiko einer Ausbreitung der Krankheit auf ein Minimum zu reduzieren."
Bíreš wies darauf hin, dass die Slowakische Republik derzeit nach dem Bereitschaftsplan für das Auftreten der Vogelgrippe vorgeht, der den geltenden europäischen und slowakischen Rechtsvorschriften entspreche. In der Schutzzone von 3 Kilometern und einer Beobachtungszone von 10 Kilometern um den Herd der Krankheit ordnete die Veterinärbehörde in Nitra Maßnahmen zur Unterdrückung der Ansteckung sowie zur Vermeidung ihrer Ausbreitung an.
Seitens des Landwirtschaftsministeriums gilt die Aufforderung an alle Geflügelhalter, jedwede klinische Anzeichen einer Vogelgrippe bei der zuständigen Veterinärbehörde unverzüglich zu melden. Wichtig ist auch, erkrankte oder verendete Vögel, die man auffindet, nicht zu berühren, persönliche Schutzausrüstung korrekt zu verwenden und Hygienemaßnahmen zu beachten.
Ein Auftreten der aviären Influenza in der Geflügelhaltung auf dem Gebiet der Slowakei wurde zuletzt im Zeitraum von Dezember 2016 bis März 2017 registriert. Damals wurden insgesamt 11 Ausbrüche bei Geflügelzüchtern und bei den in Gefangenschaft gezüchteten Vögeln, wie auch 58 positive Fälle bei Wildvögeln festgestellt. Ein Ausbruch bei Wildvögeln wurde ebenfalls im März 2018 verzeichnet. Bei der aktuellen Infektion handelt es sich um den hoch pathogenen Subtyp H5N8, der Ende 2019 und Anfang 2020 auch im benachbarten Polen bestätigt wurde.
Quelle: TASR, RTVS