Die Umfrageergebnisse zu den Wahlpräferenzen dürfen nun auch weniger als 50 Tage vor dem Urnengang veröffentlicht werden. Das Verfassungsgericht hat am Mittwoch das Inkrafttreten des Gesetzes ausgesetzt, die dies untersagt hätte. Damit kam es dem Antrag der Präsidentin Zuzana Čaputová entgegen, die die Verlängerung des Moratoriums von 14 auf 50 Tage angefochten hatte.
Das Plenum kann über einige Sachen auch außer der Reihe entscheiden, wenn es diese für dringend hält, sagte dessen Vorsitzender Ivan Fiačan. Er wies darauf hin, dass sich der Termin der Parlamentswahl nähert und die Wahlkampagne bereits läuft.
„Das Verfassungsgericht hat beachtet, dass es Gründe für einen derartigen Eingriff gibt, da die grundlegenden Rechte und Freiheiten gefährdet sind. Das heißt: Das Recht auf Informationen, das Recht auf die Verbreitung von Informationen, das Recht auf den Empfang von Informationen und somit das Grundrecht auf einen freien Wettbewerb der politischen Kräfte."
Fiačan betonte, dass das Plenum bei der nicht öffentlichen Sitzung über ein weiteres Verfahren entschied. Er konnte nicht sagen, ob das Urteil bis zur Parlamentswahl am 29. Februar fällt. Wie er erklärte, hätte das Verfassungsgericht auch anders entscheiden können. Es ließ jedoch die aktuelle Rechtsnorm in Kraft - das Wahlmoratorium beträgt also nur 14 Tage. Präsidentin Zuzana Čaputová begrüßte den Beschluss.
„Von Anfang an hatte ich große Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser rechtlichen Regelung. Das Verfassungsgericht machte mit seiner Entscheidung einen Schritt in Richtung der Informiertheit der Wähler und der Fairness der Wahlkampagne."
Premier Peter Pellegrini respektiert die Entscheidung des Verfassungsgerichts.
„Wenn die Entscheidung des Gerichts rechtskräftig ist, hat sie meiner Meinung nach die Gesellschaft von Spekulationen entlastet, wie es verlaufen und eingehalten wird. Somit ist es für uns kein Thema mehr, denn bis zur Wahl gibt es wohl keine andere Entscheidung."
Der stellvertretende Vorsitzende der Parlamentspartei SNS Jaroslav Paška interessiert sich für eine detaillierte Erklärung des Verfassungsgerichts. Er werde auf das anschließende Urteil und dessen Begründung warten. Die Bestimmung, die Umfrageergebnisse zu den Wahlpräferenzen 50 Tage vor dem Urnengang nicht veröffentlichen zu dürfen, passierte Ende Oktober das Parlament. Für den Entwurf stimmten die Fraktionen der Koalitionsparteien Smer-SD und SNS sowie der rechtsextremen ĽSNS.
Quelle: RTVS, TASR