Die EU-Gewerkschafter begrüßen die Bemühungen um eine Richtlinie, die einen EU-weiten Mindestlohn einführen würde. Dies sagte der Chef der Konföderation der slowakischen Gewerkschaftsbünde, Marián Magdoško, am Rande der Sitzung des Exekutivausschusses des Europäischen Gewerkschaftsbundes (ETUC) in Brüssel.
Im Dezember soll die neue Europäische Kommission, die sich auf einen festen sozialen Pfeiler stützen möchte, das Amt antreten. Deren Präsidentin Ursula von der Leyen erklärte, binnen der ersten hundert Tage eine Richtlinie zum europäischen Mindestlohn vorzustellen. Ob dies wirksam sein wird, sei laut Marián Magdoško eine schwierige Frage.
„Wir haben nicht erwartet, dass sich Europa dadurch in zwei Lager spaltet. Unserer Meinung nach ist die Idee richtig. Die Deutschen haben 2015 den Mindestlohn eingeführt und es hat sich als ein richtiger Schritt erwiesen. Man muss darüber diskutieren, wie das festgelegt wird. Eine allgemeine Anordnung für alle Länder wäre sicherlich nicht gut. Das bedeutet: ein Mindestlohn als konkreter Richtwert in allen EU-Ländern. Wir nähern uns eher den empfohlenen 60 Prozent an, von denen in der Europäischen Sozialcharta die Rede ist. Jetzt wird jedoch darüber diskutiert, ob dieser Anteil aus dem Durchschnittslohn oder dem Median errechnet werden soll."
Marián Magdoško erinnerte an das Gesetz, das das slowakische Parlament vorige Woche verabschiedete. Darin heißt es: Falls sich die Sozialpartner bei den Kollektivverhandlungen nicht einigen, wird der Mindestlohn 2021 auf 60 Prozent des Durchschnittseinkommens festgelegt: „Wie es in der Europäischen Sozialcharta heißt, soll der Mindestlohn aus dem prognostizierten Verdienst für jenes Jahr errechnet werden, für das er verhandelt wird. Die Prognosen wurden jedoch von den Arbeitgebern in der Slowakei sofort als nicht glaubwürdige Daten infrage gestellt. Man hat es so gelöst, dass die 60 Prozent aus dem bestätigten Durchschnittslohn zwei Jahre rückwirkend errechnet werden."
Der Chef der slowakischen Gewerkschafter machte auch auf ein Problem in einigen Staaten aufmerksam. In Zypern, Österreich, Italien sowie in den nördlichen EU-Ländern ist der Mindestlohn je nach Branche im Kollektivvertrag geregelt: „Die Kollegen aus den genannten Ländern befürchten, dass eine Richtlinie, die die Europäische Kommission verabschieden würde, den historisch verankerten Prozess untergraben könnte."
Marián Magdoško zeigt sich zuversichtlich, dass der Gewerkschaftsbund die gemeinsamen Diskussionen bis Dezember zum Abschluss bringt.
Quelle: TASR