Alte Zwangsvollstreckungsverfahren eingestellt

Alte Zwangsvollstreckungsverfahren eingestellt

Präsidentin Zuzana Čaputová hat am Mittwoch das Gesetz über die Einstellung von Zwangsvollstreckungen unterzeichnet. Diese hätten Jahre lang das Gerichtswesen extrem belastet, meinte die Sprecherin des Justizministeriums Zuzana Drobová. Justizminister Gábor Gál sei sehr froh, dass die Präsidentin das Gesetz billigte. Ihm zufolge werde das Gesetz die laufenden Gerichtsverfahren beschleunigen. Die Richter werden sich seinen Worten nach nicht mehr mit Forderungen von Gläubigern beschäftigen müssen, die nicht mehr eingefordert werden können. Der Hauptgrund in solchen Fällen sei, dass die Schuldner nicht über das geforderte Eigentum verfügen.

Mehr als fünf Jahre alte Zwangsvollstreckungen werden auch dann eingestellt, wenn der Schuldner nicht über das Eigentum zur Deckung der Kosten für das Zwangsvollstreckungsverfahren verfügt. Laut dem neuen Gesetz werden Zwangsvollstreckungen auch eingestellt, wenn der Schuldner stirbt. Dann müssen die Hinterbliebenen durch eine notarielle Bescheinigung vorweisen, dass der Verstorbene kein Eigentum hinterlassen hat. Das Gesetz über die Einstellung alter Zwangsvollstreckungsverfahren betrifft nicht Fälle, bei denen ein Elternteil Unterhalt für Kinder fordert.

Das Justizministerium informierte bereits vor längerer Zeit darüber, dass an den slowakischen Gerichten derzeit rund 3,7 Millionen Zwangsvollstreckungsverfahren laufen, die noch vor dem 1. April 2017 begonnen wurden. Etwa die Hälfte davon bilden Verfahren, die länger als fünf Jahre laufen. Die Gläubiger lassen sie dort liegen, weil sie selbst keine Gebühren zahlen möchten. Die Gerichtsvollzieher und Richter müssen jedoch auch in solchen Fällen einige Handlungen vollziehen, womit Kosten verbunden sind.

Der Berechtigte kann laut dem neuen Gesetz einen neuen Antrag zur Vollstreckung seiner Forderungen einreichen, allerdings bereits im Einklang mit den gültigen und rechtskräftigen Vorschriften, die zur Zeit der wiederholten Einreichung gelten.

Quelle: TASR

Sofia Miklovic, Foto: TASR

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