Neuer Finanzierungsmodus der Kirchen

Neuer Finanzierungsmodus der Kirchen

Eine Novelle des Gesetzes über die finanzielle Unterstützung von Kirchen und Religionsgemeinschaften sollte eine Aufstockung der Gehälter von Geistlichen bewirken, aber auch Mittel für die Wiederherstellung kirchlicher Zentren bereitstellen und die Möglichkeiten der Verwendung staatlicher Beiträge erweitern. Dies sagte Kulturministerin Ľubica Laššáková (Smer-SD) im Zusammenhang mit dem neuen Legislativvorschlag und fügte hinzu:

"Dieses Gesetz ist noch im Jahre 1949 in Kraft getreten und wurde nicht novelliert. Das heißt, dass es nun an der Zeit ist, die Situation zu ändern. Wenn wir uns vorstellen, dass das derzeitige Durchschnittsgehalt der Geistlichen 480 Euro beträgt, ist die Gehaltsaufstockung genauso wie die Finanzmittel für die Wiederherstellung von Kirchenzentren wirklich notwendig. Denn viele Bischofssitze sowie die Wohnsitze der Geistlichen befinden sich häufig in einem schlechten Zustand. Es handelt sich meistens um denkmalgeschützte Gebäude, die sehr sensibel behandelt werden müssen. Ich nehme an, dass man den Gesetzesentwurf bereits im August der Regierung vorlegen könnte."

Die staatliche Beihilfe wird registrierten Kirchen - derzeit gibt es in der Slowakei 18 davon - zur Verfügung gestellt. Sie sollen diese nicht nur für ihre Gottesdienste sowie Lohn- und Abgabenkosten für das kirchliche Personal verwenden, sondern damit auch kulturelle und soziale oder Bildungsaktivitäten für Kinder und Jugendliche finanzieren. Laššáková fügte hinzu, dass die Änderung im Januar 2020 in Kraft treten soll.

Die neue Finanzierungsmethode für die Kirchen basiert auf dem bisher angewandten Modell, sollte jedoch nach und nach die jeweilige Zahl der Gläubigen berücksichtigen. Der staatliche Beitrag sollte eine der neuen Quellen sein, mit denen die Kirche selbständig umgeht. Der Staat sollte jedoch das Recht behalten, Kontrolle über die Verwendung des Beitrags auszuüben.

Dem Vorschlag zufolge sollte der Staat zur Tätigkeit der Kirchen beitragen, indem der Beitrag jährlich um die Inflationsrate und Aufwertung erhöht wird. Der Gesamtbetrag des Beitrags für das Jahr 2020 wird so verteilt, dass die Finanzmittel in der Höhe des diesjährigen Beitrags genauso wie im Jahr 2019 unter den Kirchen aufgeteilt werden. Den Rest der staatlichen Beihilfe bekommen einzelne Kirchen entsprechend der Anzahl der in der Volkszählung angeführten Gläubigen.

Der Entwurf der Gesetzesnovelle sieht vor, dass der Staat beschließen kann, seinen Beitrag einmalig zu verringern oder zu erhöhen, wenn zwei nach dem Inkrafttreten des Gesetzes durchgeführte Volkszählungen einen Rückgang oder eine Zunahme der Gläubigen um mehr als 10 Prozent nachweisen.

Quelle: TASR

Ľubica Tvarožková, Foto: TASR

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