Die staatliche finanzielle Zuwendung für Angehörige im erwerbsfähigen Alter, die pflegebedürftige Personen zu Hause betreuen, wird laut Informationen des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Familie um knapp 61 Euro auf 430,36 EUR erhöht. Das entspricht dem Netto-Mindestlohn in der Slowakei und betrifft 33.730 Personen. Hinzukommen weitere 22.650 pflegende Angehörige bzw. Mitbewohner, die selbst bereits Rentenempfänger sind. Sie erhalten eine Erhöhung von rund 30 Euro. Die genannten Zahlen beziehen sich auf die höchste Pflegestufe, die Leistungen werden gestaffelt. Ebenfalls erhöht wird der Stundensatz für die Entlohnung von Assistenzpersonen für Behinderte. Sie erhalten künftig 4,18 EUR statt bisher 3,82 EUR. Zusammengenommen ergeben sich für den Staatshaushalt allein noch in diesem Jahr Mehrausgaben in Höhe von 22 Millionen Euro. Dazu Arbeitsminister Ján Richter (Smer-SD): „Die gesamten Kompensationskosten des Ressorts für das kommende Jahr belaufen sich auf eine Viertelmilliarde Euro. Wenn wir wirklich daran interessiert sind, das erklärte Programm dieser Regierung zu erfüllen, sind diese Schritte unabdingbar."
Die getroffenen Maßnahmen sollen vor allem dazu dienen, die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu halten. Dies entlastet im Umkehrschluss auch die stationäre Pflege in Heimen, bei der vielerorts eine angespannte Situation besteht. Erst in der vorigen Woche hatte eine Untersuchung des Ombudsamtes für den öffentlichen Schutz der Rechte der Bürger ergeben, dass die Gesetzgebung für die Kontrolle der Pflegeeinrichtungen unpräzise und ineffektiv ist. An 756 Träger wurde ein entsprechender Fragebogen verteilt, bei dessen Auswertung u. a. herauskam, dass kaum Kontrollen stattfinden und die Behörden oftmals ihre Zuständigkeiten nicht kennen. Zwar würden finanzielle und administrative Probleme überprüft, nicht aber die eigentliche Qualität der Pflege. Dazu die Ombudsfrau, Mária Patakyová: „Aus der jetzigen Gesetzgebung geht nicht klar hervor, wer den Hut aufhat, obwohl das eigentlich die höheren territorialen Einheiten sein sollten, in deren Zuständigkeit auch die Kontrollen fallen müssten. Deshalb haben wir das Ministerium gebeten, dies gesetzlich eindeutig zu regeln."
Eine entsprechende Gesetzesnovelle wurde inzwischen vorbereitet und soll demnächst im Parlament verhandelt werden. Ein weiteres soziales Problem will die Regierung ebenfalls in Angriff nehmen: Das Arbeitsministerium bereitet derzeit in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium eine neue Leistung vor, mit der Eltern unterstützt werden sollen, wenn sie wegen längerer Erkrankung ihres Kindes nicht arbeiten gehen können.
Quelle: RTVS