Slowakei stärkt Schutz von Whistleblowern

Slowakei stärkt Schutz von Whistleblowern

Sogenannte "Whistleblower" werden in der Slowakei künftig durch eine eigene Behörde geschützt. "Amt für den Schutz von Personen, die eine gesellschaftsschädigende Tätigkeit melden", so lautet der volle Name der neuen staatlichen Institution. Damit sollen zum Beispiel Fälle von Korruption leichter publik gemacht werden können, ohne dass Hinweisgeber Angst vor Entlassungen oder anderen Nachteilen seitens ihrer Vorgesetzten haben müssen.

Zwei Tage lang, nämlich am Dienstag und Mittwoch, mussten sich die insgesamt elf Kandidatinnen und Kandidaten, die sich um die Führung des neuen Amtes beworben haben, vor einer Auswahlkommission präsentieren und ihre Pläne für das Amt vorstellen. Die Anhörung wurde im Internet live übertragen, sodass alle Bürger des Landes sie direkt mitverfolgen konnten. Die Kommission soll unter den elf Bewerbern zwei vorschlagen, über die dann das Parlament abstimmen wird.

Theoretisch waren Menschen, die auf illegale Aktivitäten hinwiesen, auch früher schon geschützt und zwar durch ein Gesetz aus dem Jahr 2014. In der Praxis aber war dieses Gesetz offenbar zu wenig wirksam, sodass sich zu Viele davor fürchteten, Korruption und andere illegale Machenschaften anzuzeigen. Das erklärte eine der Bewerberinnen für die Leitung des neuen Amtes, die Anwältin Zuzana Dlugošová im Rahmen der Anhörung:„In der gegenwärtigen Situation, in der uns alle Daten zeigen, dass sich bisher trotz des bestehenden gesetzlichen Schutzes nur wenige Menschen wirklich trauten, so ein Risiko einzugehen und Straftaten zu melden, ist es umso wichtiger, das Vertrauen aufzubauen, dass der Staat sie wirklich aktiv schützt."

Um mehr Sicherheit für die Whistleblower zu schaffen, wurde - nicht zuletzt als Folge des nach dem Mord am Investigativjournalisten Ján Kuciak erstarkten Bedürfnisses nach Korruptionsenthüllungen - das alte Gesetz durch ein wirksameres ersetzt, das seit dem 1. März 2019 in Kraft ist und neben anderen Verbesserungen die Schaffung des neuen Amtes vorsieht, für das nun der Chef oder die Chefin ausgewählt wird.

Quelle: TASR

Christoph Thanei, Foto: TASR

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